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Altfahrzeugentsorgung

Altfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die den Abfallbegriff erfüllen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug aufgrund von Mängeln nicht mehr fahrbereit ist und die Reparatur nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird oder die Reparaturkosten den Wert übersteigen. Altfahrzeuge dürfen weder auf öffentlichen noch auf privaten Grundstücken gelagert werden. Die Demontage und Nutzung eines Altfahrzeuges als „Ersatzteilspender“ ist verboten.

Altfahrzeuge müssen anerkannten Annahme- und Rücknahmestellen oder anerkannten Demontagebetrieben überlassen werden. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

eEFBV Fachbetrieberegister v1.11.0 (zks-abfall.de)

Hersteller und Importeure von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marken vom Letzthalter unentgeltlich zurückzunehmen. Über die aufgebauten Rücknahmenetze informieren die Hersteller und Importeure in der Regel auf ihren Internetseiten.