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Gewerbliche Sammlungen

Gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme anzuzeigen.

Der Landkreis Wolfenbüttel ist zuständig für die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Wolfenbüttel.

Die Anzeige der Sammlungen muss 3 Monate vor Aufnahme der Sammeltätigkeit erfolgen.

Für die Anzeige hat der Landkreis Wolfenbüttel einen Vordruck entwickelt. Diesem kann auch entnommen werden, welche Unterlagen/Nachweise erforderlich sind.

Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig, die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.

Frau Ferrara

Landkreis Wolfenbüttel
Umwelt
Abteilungsleiterin

Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel

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