Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 07.04.2020

Jobcenter: Geringes Kurzarbeitergeld mit Grundsicherung aufbessern

Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss mitunter schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen. Vor allem Geringverdiener mit einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall könnten Ansprüche auf Grundsicherung haben. Darauf weist das Jobcenter Wolfenbüttel hin.

„Wir können Beschäftigte finanziell unterstützen, die aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Not geraten“, erklärt Thomas Vogel, Geschäftsführer desjobcenters Wolfenbüttel und fügt hinzu, „die fehlende Gehaltslücke können die Jobcenter jedoch nicht füllen.“ Das Arbeitslosengeld II beinhaltet die üblichen Leistungen zum Lebensunterhalt und Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe. Darauf werden alle Einkünfte angerechnet, die gegebenenfalls im Haushalt vorhanden sind. Hierzu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld, aber auch Kindergeld oder Partner*inneneinkommen.

Schuldverbindlichkeiten, Stromabschläge und freiwillige Unterhaltszahlungen finden keine Berücksichtigung. Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“ sichert lediglich das Existenzminium.

Zwei Beispiele zeigen, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein könnte: Ein Durchschnittsverdiener (alleinlebend, ohne Kinder) erhält 952 Euro netto Kurzarbeitergeld (100 % Arbeitsausfall). Hat er eine Warmmiete von 600 Euro, kann er rund 350 Euro vom Jobcenter erhalten. Zweites Beispiel, ebenfalls alleinlebend und ohne Kinder: Kurzarbeitergeld in Höhe von 715 Euro netto (100 % Arbeitsausfall). Bei einer Warmmiete von 600 Euro wären rund 540 Euro vom Jobcenter drin. Kurz: Je geringer das reguläre Einkommen, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall (Kurzarbeit), desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter unterstützen kann.

Aber, die Situation jedes Einzelnen muss individuell geprüft werden und das erfordert bei aller Erleichterung Aufwand im Antragsverfahren auf beiden Seiten.

Das jobcenter Wolfenbüttel setzt dabei auf eine möglichst frühe Beratung bereits vor einer schriftlichen Antragstellung. „Wir erleben viel Enttäuschung und Frustration, wenn Erwartungen der Hilfesuchenden an die Grundsicherung letztlich nicht erfüllt werden können“, so Vogel.

Er empfiehlt zudem, sich vor einer Antragstellung auf der Homepage des jobcenters sowie der Bundesagentur für Arbeit darüber zu informieren, ob ein Antrag auf Grundsicherung tatsächlich zielführend ist. Dort finden sich auch viele Informationen zu alternativen Hilfen.

Unter der Hotline 05331 901 300 nehmen Mitarbeiter*Innen des jobcenters telefonische Anfragen zu Ansprüchen auf Grundsicherung an. Persönliche Vorsprachen sind aktuell nicht möglich. Weitere Kontaktdaten finden sich auf der Homepage des jobcenters.

In Niedersachsen haben 41.400 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Wie viele Beschäftigte davon betroffen sein werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten 60 Prozent (ohne Kind) beziehungsweise 67 Prozent (mit Kind) des entfallenden Nettoentgelts.

Quelle: Presseinformation des Jobcenters Wolfenbüttel