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Schülerfahrtkosten


An wen muss ich mich wenden?

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren fallen an für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte.

Bei einer beschädigten Fahrkarte: 10,00 €

Bei einer verlorenen Fahrkarte: 30,00 €

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Wolfenbüttel, Referat Schule und Sport.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erstattungen können bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis Wolfenbüttel, Referat Schule und Sport, geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim Landkreis Wolfenbüttel. Anträge, die nach dem 31.10. beim Landkreis Wolfenbüttel eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Rechtsgrundlage