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Datum: 30.03.2020

Solidarfonds Wolfenbüttel geht an den Start

Der Solidarfonds Wolfenbüttel kann ab sofort Anträge entgegennehmen. Die Unternehmerfamilie Mast über die Curt Mast Jägermeister Stiftung, der Landkreis und die Stadt Wolfenbüttel stellen gemeinsam 2 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung. Vorrangiges Ziel ist es, mit einem Zuschuss die Zahlungsfähigkeit der Antragsberechtigten zu sichern.

Die Förderung besteht aus einem einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Hilfe orientiert sich an der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Bei bis zu drei Vollzeitbeschäftigten können bis zu 10.000 Euro ausgezahlt werden, bei bis zu fünf sind es bis zu 15.000 Euro, bei bis zu zehn bis zu 20.000 Euro und bei über zehn Vollzeitstellen bis zu 30.000 Euro. In begründeten Einzelfällen können Fördermittel bis zu 50.000 Euro auch unabhängig von der Beschäftigtenzahl gezahlt werden. Über die Anträge entscheidet eine dreiköpfige Förderkommission.

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe, auch Künstler, gestellt werden, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte im Landkreis Wolfenbüttel haben, vornehmlich Gastronomie und Einzelhandel. Ausgenommen sind Unternehmen, die von den Schließungsverfügungen nicht unmittelbar betroffen sind, wie zum Beispiel Apotheken, Bäckereien, Drogerien oder Lebensmittelgeschäfte. „Beim Solidarfonds Wolfenbüttel stehen die Härtefälle im Fokus, die jetzt akut Hilfe benötigen“, betonen Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink. Ausgenommen sind daher außerdem Filialbetriebe überörtlich agierender Unternehmen, auch Gastronomie- und Einzelhandels-Filialen, nicht jedoch Franchise-Betriebe, die von Selbstständigen betrieben werden. Anträge von sozialen oder caritativen Einrichtungen hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs können ebenfalls gestellt werden.

„Wir verzichten bei der Beantragung bewusst auf mehrseitige Formulare“, erklären Landrätin und Bürgermeister. Nötig ist lediglich eine eigene Schilderung der Situation sowie ein ausgefülltes Selbsterklärungsblatt. Die Darstellung der eigenen Situation sollte trotzdem so präzise wie möglich geschehen, damit schnell über eine finanzielle Hilfe entschieden werden kann. „Wir erwarten hier ebenso Ehrlichkeit wie auch zuvor unternommene Versuche, selbst für Liquidität zu sorgen“, so Steinbrügge und Pink. So hat jeder steuerpflichtige Selbstständige sowie jedes Unternehmen zum Beispiel die Möglichkeit, Steuerstundungen oder die Korrektur von Vorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen, um Liquidität zu erhalten. Ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist die vorherige Inanspruchnahme von Bundes- oder Länderfördermitteln. Hier kann der Solidarfonds ergänzend helfen, sollten diese Mittel schon aufgebraucht sein.

Das Selbsterklärungsblatt kann unter www.wolfenbuettel.de/coronahilfe heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Bogen soll dann per Post an

  • Stadt Wolfenbüttel, II, Postfach 18 64, 38299 Wolfenbüttel oder
  • Stadt Wolfenbüttel, II, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel

geschickt werden.

„Wir danken nochmals dem Engagement der Unternehmerfamilie Mast, den Solidarfonds mit 1 Million zu unterstützen“, loben Landrätin und Bürgermeister. Der Fonds steht ausdrücklich auch weiteren privaten Spendern offen: „Uns geht es nicht nur um schnelle und pragmatische Hilfe, sondern um den Erhalt dessen, was Stadt und Landkreis Wolfenbüttel so lebens- und liebenswert machen“, so Florian Rehm von der Unternehmerfamilie Mast.