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Datum: 01.03.2023

Übergangsweise Ausstellung und Übersendung von Impfbescheinigungen durch das Sozialministerium Niedersachsen

Bürgerinnen und Bürger, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams oder Impfzentren geimpft wurden, oder die ihren Impfausweis verloren hatten und anhand der COVID-Zertifikate die Impfungen in ein neues Impfbuch eintragen lassen wollten, konnten bis zum 31.Dezember 2022 ein Impfzertifikat über die Impfhotline des Landes Niedersachsen anfordern.

Doch nach Beendigung der Impftätigkeiten wurde auch die Impfhotline eingestellt.
Das Ausstellen und Übersenden von Impfnachweisen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) wird daher übergangsweise vom Sozialministerium übernommen.

Dafür fallen voraussichtlich 50 Euro Verwaltungskosten an.

Bürgerinnen und Bürger, die einen solchen Impfnachweis anfordern möchten, sollen sich an das Funktionspostfach krims.zentrale@ms.niedersachsen.de mit folgenden Angaben wenden:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
  • falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung