Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 28.07.2022

A2B: Die Zukunft des Begleitprozesses

Die öffentliche Diskussion zum Standortvergleich eines Zwischenlagers mit asse-fernen Standorten, die die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Landtags- und Bundestagabgeordneten, den Fachwissenschaftlern der AGO und der Öffentlichkeit geführt hat, hat mehr als deutlich gemacht, wie weit A2B und BGE auseinanderliegen. Eine Stellungnahme der BGE zum „Beleuchtungsbericht“ gibt es weiterhin nicht, jedoch eine klare Aussage, dass die BGE den favorisierten Zwischenlagerstandort „Kuhlager“ weiterhin für geeignet hält und keine Veranlassung sieht, asse-ferne Standorte zu prüfen. Allerdings ohne Auseinandersetzung mit dem Befund des „Beleuchtungsberichts“, der zu dem Ergebnis kommt, dass der durchgeführte Vergleich nicht sachgerecht ist und der Ausschluss von asse-fernen Standorten nicht begründet. Auch methodische Kritik am Vorgehen der BGE, die nochmals sehr eindringlich von den beratenden Fachwissenschaftlern der Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) vorgebracht wurden, zeigte keinerlei Veränderungen in der Haltung der BGE. Auch die immer wieder vorgetragenen Argumente zur zeitlichen Verzögerung durch einen Standortvergleich und die Notwendigkeit aus Gründen der Strahlenschutzminimierung das Zwischenlager asse-nah zu bauen, wurde von der AGO klar entkräftet. Im Gegenteil. Es wäre sogar ein immenser zeitlicher Verzug festzustellen, sollte sich im Raumordnungsverfahren oder sogar erst in nachfolgenden Genehmigungsverfahren zeigen, dass der alleinige Standort „Kuhlager“ nicht durchkommt. Daher hat die A2B im Rahmen des Raumordnungsverfahrens deutlich gemacht, dass das Gesetz eine Alternativenprüfung verlangt. Die Stellungnahme und der Antrag ist von allen relevanten Gruppen aus der Region breit unterstützt worden.

Warum setzt sich die BGE mit den gut begründeten Zweifeln an ihrer Entscheidung nicht auseinander? Warum braucht sie mehr als acht Monate und länger, um sich den vorgebrachten Argumenten zu stellen? Ist eine Antwort so schwierig, obwohl sich der Betreiber doch so sicher ist?

All dies wirft Fragen für den Begleitprozess auf. Was macht ein Begleitprozess für einen Sinn, wenn diese Erkenntnisse einfach ignoriert werden? Wenn die BGE ihre Linie durchzieht, obwohl klare Zweifel zum Vorgehen festgestellt wurden. Aus Sicht der A2B kündigen die BGE und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Verständigungssuche mit dem Menschen in der Region auf. Dadurch wird das Vertrauen in die Wirksamkeit des Begleitprozesses insgesamt erschüttert. Denn er hat die Aufgabe, kritisch auf das Vorgehen des Betreibers zu schauen und im Interesse der Bevölkerung darauf zu dringen, relevante Argumente auch aufzunehmen und zu berücksichtigen.

Der Begleitprozess entspricht so in keiner Weise einer transparenten und nachvollziehbaren „guten“ Beteiligung. Wenn kein ernstzunehmender Dialog möglich ist, wird Beteiligung zur Farce. Um das zu verhindern, braucht es ein klares Bekenntnis zum Beteiligungsprozess von BGE und BMUV. Die A2B ist zur Klärungs- und Lösungsfindung bereit. Die regionale Gruppe der A2B ist trotz ausgesetztem Begleitprozess weiterhin sehr aktiv. Der Umgang mit der A2B ist allerdings weder fair noch respektvoll. So kann und darf es nicht weitergehen. Ein Scheitern des Begleitprozesses stand im Raum. Jetzt sollen alle Optionen und Lösungsszenarien bedacht werden und Mitte September innerhalb der A2B in einen Austausch zur Zukunft des Begleitprozesses münden.

Quelle: Presseinformation der Asse-2-Begleitgruppe, Koordinierungsbüro