Aktualisierte Informationen zur Geflügelpest
Vom April bis August 2025 kam es in Deutschland zu keinem Ausbruch der HPAI bei Geflügel. Dennoch zirkuliert das HPAI-Virus weiterhin endemisch in der heimischen Wildvogelpopulation. Durch den Vogelzug im Herbst sind neue Virusvarianten hinzugekommen, die zu einer dynamischen Verbreitung führten.
Seit September 2025 kam es bisher zu über 69 HPAI-Ausbrüchen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Dabei waren hauptsächlich kommerzielle Geflügelhaltungen betroffen. Eine Übersicht über die aktuelle Situation in Deutschland und Europa ist auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zu finden.
Seit Oktober kam es bislang in Niedersachsen zu 32 HPAI Ausbrüchen in Geflügelhaltungen.
Dementsprechend wird das Risiko von Einträgen des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5) in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.
Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429). Dies gilt auch für Hobbyhaltungen und Rassegeflügelzuchten.
Lokale Informationen
Informationen 03.12.2025:
Im Landkreis Wolfenbüttel wurde in der vergangenen Woche bei einer im nördlichen Landkreisgebiet gefundenen Wildgans das Geflügelpestvirus nachgewiesen.
In den benachbarten Städten und Landkreisen, inbesondere der Stadt Braunschweig, wurden inzwischen bei mehreren Wildvögeln, insbesondere bei Kranichen und Wassergeflügel, das Virus nachgewiesen.
Daher sind Geflügelhalter weiterhin aufgefordert, den Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zu unterbinden und ihr Geflügel möglichst im Stall oder einer überdachten Voliere unterzubringen.
Informationen 07.11.2025:
Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es zur Zeit keine allgemeine Aufstallpflicht für Hausgeflügel und bislang auch keinen bestätigten Fall von Geflügelpest bei Haus- oder Wildgeflügel. Trotzdem ist die Gefahr des Eintrages der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände unvermindert hoch. Dies ist auch den zahlreichen Presseartikeln zu entnehmen.
Die Veterinärabteilung des Landkreises empfiehlt daher Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern dringend, die Tiere so häufig im Stall zu belassen bzw. freiwillig aufzustallen und vor allem bei Wildvogelzug, etwa von Kranichen, diese in den Stall zu bringen. Alternativ können die Tiere auch in wildvogelsicheren Volieren untergebracht werden.
Die Veterinärabteilung des Landkreises weist nochmals auf die Anzeige- und Registrierungspflicht von Geflügelhaltungen bei der Veterinärabteilung hin (Hühner, Enten, Gänse und weitere): veterinaeramt@lk-wf.de
Für Rückfragen ist die Veterinärabteilung unter der Rufnummer 05331 84 6540 oder 05331 84 6545 erreichbar.
Weitere Informationen
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Weitere und laufende aktualisierte Informationen auf der Tierseuchen-Informationsseite des LAVES
Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest
Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.
Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.
Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:
- Fassen Sie keine toten Vögel an!
- Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
- Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
Informieren Sie die Veterinärabteilung (05331 84 6540 oder 05331 84 6545) oder das zuständige Ordnungsamt, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.