Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 24.10.2025

Aktuelle Lage der Geflügelpest - Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

Lage der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) und aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts. Informationen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium gibt bekannt: Laut Risikoeinschätzung des FLI nahm die Anzahl der Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1) in Europa in den vergangenen Wochen stark zu. Im Zeitraum 01.09.2025 bis 20.10.2025 wurden demnach europaweit 64 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln verzeichnet. Besonders stark betroffen sind dabei Deutschland, Spanien und Polen.

In Deutschland hat die Anzahl der Ausbrüche der HPAI H5 beim Hausgeflügel insbesondere in den letzten zwei Wochen sprunghaft zugenommen. Allein in Niedersachsen gab es seit dem 15.10.2025 insgesamt drei Nachweise der HPAI H5 beim Hausgeflügel in den Landkreisen Diepholz und Cloppenburg. Bei den betroffenen Betrieben handelte es sich um zwei Putenmastbetriebe (CLP) und eine Legehennenhaltung (DH). Es handelt sich damit um die ersten Ausbrüche der HPAI H5 in Niedersachsen seit April 2025.
Seit dem 01.09.20205 gab es in den übrigen Bundesländern insgesamt 16 Ausbrüche der HPAI H5 bei gehaltenen Vögeln in Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein. Davon entfallen 12 Ausbrüche auf die vergangenen zwei Wochen.

Diese Entwicklung lässt befürchten, dass die Bedrohungslage für das Hausgeflügel im Hinblick auf einen Eintrag des HPAI-Virus weiter zunehmen wird.

Bei Wildvögeln lässt sich laut FLI deutschlandweit derzeit eine ungewöhnliche Häufung der Nachweise bei Kranichen beobachten, über deren Herbstzug es zur weiteren Verbreitung des Virus kommen kann.

Dementsprechend schätzt das FLI In seiner Risikoeinschätzung vom 20.10.2025 das Risiko von Einträgen des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5) in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.

Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen laut FLI die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429). Dies gilt auch für Hobbyhaltungen und Rassegeflügelzuchten.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind daher aufgerufen, die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Hierfür stehen aktuelle Arbeitshilfen, insbesondere das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Geflügel“ (siehe Anlage) sowie die „AI-Risikoampel“ https://risikoampel.uni-vechta.de/ zur Verfügung. Kleine Geflügel-Hobbyhaltungen finden in dem anliegenden Informationsblatt Hinweise zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen.

Maßnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der HPAI können außerdem dem anliegenden Empfehlungskatalog des FLI entnommen werden. Dabei wird ausdrücklich auf folgende kurzfristig umzusetzende Empfehlungen des FLI hingewiesen:

Geflügel betreuendes Personal sollte ausschließlich auf einem einzigen Betrieb tätig sein, es sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen stattfinden und Tierärzte sowie andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und 48 Stunden Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen einschließlich erhöhter Mortalität auf HPAI hindeuten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Mängel in der betrieblichen Biosicherheit zu Abzügen bei den Entschädigungsleistungen im Zuge des Seuchenausbruchs führen können.

Im Falle der Einschleppung des HPAIV in den Tierbestand ist es für die erfolgreiche Eindämmung der Seuche von größter Bedeutung, dass die Infektion schnellstmöglich erkannt wird. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden daher gebeten, bereits Gründe für einen Verdacht auf Ausbruch der HPAI unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Gründe für einen Verdacht umfassen klinische Auffälligkeiten des Geflügelbestands, die auf eine Infektion mit dem HPAIV hindeuten können sowie eine Veränderung der Gesundheitsparameter (z.B. erhöhte Sterblichkeit, Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme, Abnahme der Legeleistung). Dabei können die klinischen Auffälligkeiten weitaus geringer ausgeprägt sein, als die in § 4 der Geflügelpest-Verordnung beschriebenen klinischen Auffälligkeiten.

Die strikte Einhaltung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und die unverzügliche Meldung von Gründen für einen Verdacht an das zuständige Veterinäramt sind insbesondere in Regionen mit einer hohen Dichte an Geflügelhaltungen von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung und damit für eine bestmögliche Begrenzung von wirtschaftlichen Verlusten und nicht zuletzt für eine bestmögliche Begrenzung des Tierleids, das durch eine Infektion mit dem HPAIV verursacht wird.

Lokale Information

Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es zur Zeit  keine Aufstallpflicht für Hausgeflügel. Die Veterinärabteilung des Landkreises empfiehlt Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern aber, die Tiere häufiger im Stall zu belassen und vor allem bei Wildvogelzug, etwa von Kranichen, diese in den Stall zu bringen.

Die Veterinärbteilung des Landkreises weist nochmals auf die Anzeige- und Registrierungspflicht von Geflügelhaltungen bei der Veterinärabteilung hin (Hühner, Enten, Gänse und weitere): veterinaeramt@lk-wf.de 

Für Rückfragen ist die Veterinärabteilung unter der Rufnummer 05331-84 6540 oder 05331-84 6545 erreichbar.

Weitere Informationen in folgenden Dokumenten:


Quelle: ML