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Datum: 22.09.2021

Amtliches Endergebnis der Kreiswahl steht fest - Wahleinspruch für einen Urnenbezirk in Wolfenbüttel

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Wolfenbüttel hat in seiner gestrigen Sitzung das endgültige Ergebnis der Wahl des Kreistages am 12. September 2021 festgestellt. 

Die endgültige Verteilung der Stimmen sowie die Übersicht der gewählten Kreistagsabgeordneten sind im Internet unter Ergebnisse Kommunalwahl 2021 abrufbar.

Im Rahmen der Sitzung unterrichtete der Kreiswahlleiter des Landkreises Wolfenbüttel, Erster Kreisrat Heiko Beddig, auch über das weitere Vorgehen bezüglich der falsch ausgegebenen Stimmzettel in einem Wahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel. Wie bereits berichtet, war es im Rahmen der Wahl zum Wolfenbütteler Kreistag in einem Urnenwahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel im Kreiswahlbereich I zeitweise zu der Ausgabe von falschen Stimmzetteln gekommen. Anstelle des Stimmzettels des Kreiswahlbereiches I wurden fälschlicherweise Stimmzettel für den Kreiswahlbereich III (Gemeinde Cremlingen und Samtgemeinde Sickte) ausgegeben.

Wahlergebnis zweifelsfrei festgestellt

Nach der Überprüfung der Unterlagen aus dem Wahlbezirk wurde festgestellt, dass in dem betreffenden Urnenwahlbezirk insgesamt 259 falsche Stimmzettel aus dem Kreiswahlbereich III ausgegeben worden sind. Diese 259 Stimmzettel sind nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz eindeutig als ungültige Stimmzettel zu werten. Das Wahlergebnis des Wolfenbütteler Kreistages konnte daher von dem Kreiswahlausschuss zweifelsfrei festgestellt werden.

Kreiswahlleiter erhebt Wahleinspruch

Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass sich die Ausgabe dieser 259 falschen Stimmzettel auf die Sitzverteilung des Wolfenbütteler Kreistages oder auf die Reihenfolge der gewählten Personen oder auch der Ersatzpersonen ausgewirkt haben könnte, wird der Kreiswahlleiter des Landkreises Wolfenbüttel selbst Wahleinspruch eingelegen und vorschlagen, für den betreffenden Urnenwahlbezirk eine Wiederholungswahl durchzuführen. Da die Briefwahl in dem Wahlbezirk mit korrekten Stimmzetteln durchgeführt wurde, ist diese nicht zu wiederholen.

Über den Wahleinspruch hat der neue Kreistag auf seiner konstituierenden Sitzung am 15. November 2021 zu entscheiden.