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Datum: 04.10.2022

Corona-Regeln für Niedersachsen seit dem 1. Oktober 2022

Die wichtigsten Regelungen seit dem 1. Oktober 2022:

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Maskenpflicht (FFP2)

  • in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • im öffentlichen Personenfernverkehr ab dem 14. Lebensjahr (zuvor ab vollendetem 6. Lebensjahr medizinische Maske)

Testnachweispflicht

  • in Krankenhäusern sowie in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen (Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend)
  • in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc. (Ausnahme: Beschäftigte oder Besuchende bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesenennachweises nach IfSG)

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
  • FFP2-Maske in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

Besuche in Heimen und Einrichtungen

  • für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske
  • Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt

Schulbetrieb

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
  • Tests werden durch die Schule bereitgestellt

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr 

  • Personennahverkehr: medizinische Maske
  • Personenfernverkehr: FFP2 Maske

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Landes Niedersachsen.

Quelle: Land Niedersachsen