Der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt, durch Verordnung das Wasserschutzgebiet Schladen aufzuheben
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 24. Februar 2025 bis 24. März 2025 in den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Schladen-Werla und beim Landkreis Wolfenbüttel während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Darüber hinaus ist der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Unterlagen an dieser Stelle einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 7. April 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Verwaltungen Einwendungen gegen das beabsichtigte Verfahren erheben.
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Ihre Ansprechpartner bei der Unteren Wasserbehörde:
(Technische Fragen)
(Rechtliche Fragen)