Die Schwalben kehren zurück - Landkreis fördert Nisthilfen
„Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling“, sagt der Volksmund. Sicher ist jedoch: Mit steigenden Temperaturen kehren auch die Schwalben in den Landkreis zurück. Für alle, die gerne ihre persönlichen Glücksbringer und Frühlingsboten zu sich einladen möchten, bietet die Naturschutzbehörde des Landkreises pro Haushalt bis zu zwei kostenlose Nisthilfen für Schwalben.
Am Samstag, den 4. Februar sowie am Samstag, den 11. Februar können zwischen 11 und 13 Uhr pro Haushalt zwei Rauch- bzw. Mehlschwalbennester bei folgenden Ansprechpersonen des NABU abgeholt werden:
In Wolfenbüttel: NABU Kreisgruppe Wolfenbüttel, Cornelia Schilling (1. Vorsitzende), Kleine Breite 51, 38302 Wolfenbüttel
In Haverlah: NABU Ortsgruppe Baddeckenstedt, Gabriele Tempel, Im Harzblick 9, 38275 Haverlah
Als Gegenleistung wünscht sich die Naturschutzbehörde eine Fotodokumentation über das Anbringen der Nisthilfe sowie ein kurzes Feedback bei erfolgreichem Schwalben-Nachwuchs. Die besten Aussichten auf einen Bruterfolg bestehen, wenn die Nisthilfen in der Nähe von älteren Schwalben-Kolonien angebracht werden. Bei beiden Abholstationen werden jeweils dreißig Mehlschwalben- und zehn Rauchschwalbennester ausgegeben. Das Team der Naturschutzbehörde bedankt sich an dieser Stelle herzlich beim NABU für die konstruktive Unterstützung.
Wohnungsnot innen und außen
Als Kulturfolger haben sich Rauch- und Mehlschwalben eng an uns Menschen angeschlossen. Beim Brüten sind sie deshalb auf Gebäude angewiesen, um ihre napfförmigen Nester zu bauen. Schwalben leiden aber unter akuter Wohnungsnot. Pfützen und Lehm zum Nestbau fehlen, wie sie in der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft typisch waren. Unser modernes Leben mit asphaltierten Zufahrten, Hofeinfahrten und Feldwegen bietet den Schwalben kein Baumaterial mehr. Einflugmöglichkeiten in Scheunen und Ställen sind rar geworden: In der modernen Landwirtschaft und Stallhaltung gibt es keine gekippten Stallfenster oder offene Scheunentore. Besonders stark betroffen sind die Rauchschwalben, weil sie im Inneren von Gebäuden brüten. Die zunehmende Hygiene in den Ställen und intensive Landwirtschaft lassen zusätzlich ihre Nahrung knapp werden.
Mehlschwalben scheinen es da leichter zu haben, denn sie bauen ihre Nester außen an Gebäuden. Doch auch dort werden sie nicht gern gesehen. Aus Ärger über beschmutzte Hauswände und Fensterbretter werden ihre Nester von Hausbesitzenden oft gezielt -und verbotenerweise - entfernt. Sogar Drähte werden gespannt oder Alu-Flatterbänder angebracht, um die Schwalben am Anfliegen ihrer Nester zu hindern. Immer häufiger sorgen Holzkonstruktionen unter dem Dach dafür, den Schwalben das Anfliegen und Nestbauen sogar gänzlich unmöglich zu machen. Viele Brutplätze sind so dauerhaft verloren gegangen.
Noch mehr Hilfe für unsere Schwalben
- Der feuchte und lehmige Boden einer kleinen Pfütze oder Mulde von etwa einem Quadratmeter Größe reicht aus, um eine ganze Kolonie von Rauch- und Mehlschwalben mit Bau- und Nistmaterial zu versorgen.
- In der Nähe von Schwalbenkolonien noch vorhandene unbefestigte Wege und Plätze sollten erhalten und zur Zeit des Nestbaus feucht gehalten werden.
- In noch vorhandenen Stallungen sollten für die Rauchschwalbe Einflugmöglichkeiten gesichert werden.
- Bei notwendigen Sanierungen von Häuserfassaden bieten Schwalbenbäume mit ihren rundum angebrachten Kunstnestern den Mehlschwalben ein neues Zuhause.
- Gegen Kot an Hauswänden und Fenstern hilft das Anbringen eines einfachen Kotbrettchens (ca. zwanzig Zentimeter breit und etwa vierzig Zentimeter unter den Nestern angebracht, um den freien An- und Abflug zum und vom Nest nicht zu behindern).
- Schwalben suchen ihre Nahrung in Feldern und Wiesen der Feldflur. Je abwechslungs-, -arten,- und blütenreicher sie gestaltet ist, mit intakten Feldrainen und naturnahen Gewässern, desto mehr Nahrung steht den Insektenfängern zur Verfügung.
Schwalben haben übrigens Recht
Schwalben sind gesetzlich besonders geschützt - das Bundesnaturschutzgesetz stellt Rauch- Mehl- und Uferschwalben sowie die Mauersegler unter besonderen Schutz.
So ist laut Gesetz verboten, wildlebenden Schwalben nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu beseitigen. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten dürfen Schwalben nicht erheblich gestört werden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Schwalben (insbesondere ihre Nester) dürfen nicht aus der Natur (oder aus / von Gebäuden) entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Aus Vorjahren vorhandene Schwalbennester werden in der folgenden Saison erneut genutzt. Die Nester sind deshalb während der gesamten Nutzungsdauer geschützt, unabhängig davon, ob ihre gefiederten Bewohner anwesend sind.