Elektronische Antragstellung für bauaufsichtliche Verfahren ab 2024
Mit Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird für verschiedene bauaufsichtliche Verfahren eine elektronische Antragstellung vorgesehen. Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wolfenbüttel wird diese ab dem 1. Januar 2024 möglich sein.
Das Gesetz zur Änderung der NBauO wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) Nr. 43/2021 vom 16. November 2021, S. 732 – 738 bekannt gemacht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die elektronische Kommunikation gilt für alle Verfahren nach § 3 a Absatz 1 Satz 1 NBauO (neue Fassung). Die Festlegung des Termins erfolgte auf Grundlage des § 86 Absatz 8 NBauO (neue Fassung).