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Datum: 03.11.2023

Erste Walk-In Grippeschutzimpfung gut angenommen

Das Wetter war nicht gerade einladend, dennoch kamen 108 Personen zur ersten Walk-In Grippeschutzimpfung auf dem Mittwochsmarkt in Wolfenbüttel. Dort wurden sie in den Räumen der alten Touristinfo von einem Team des Gesundheitsamtes des Landkreises Wolfenbüttel geimpft, um für die Grippesaison gewappnet zu sein. Die Aktion am 1. November war die erste ihrer Art und wurde gemeinsam von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel angeboten.

„Die Aktion wurde sehr gut angenommen. Wir mussten zwischenzeitlich noch Impfstoff aus dem Gesundheitsamt nachholen. Die Menschen waren sehr dankbar, dass wir die Grippeschutzimpfung in dieser Form angeboten haben“, so Michaele Henze vom Gesundheitsamt des Landkreises. Bereits am 26. Oktober hatte der Landkreis eine Grippeschutzimpfung mit Anmeldung im Gesundheitsamt angeboten - hier ließen sich 140 Personen gegen Grippe impfen. „Da die Walk-In-Aktion so gut angenommen wurde, denken wir bereits daran, die Aktion im kommenden Jahr zu wiederholen“, so Henze.

Das Besondere an der Walk-In-Aktion am Markttag war das Konzept: Einfach vorbeikommen - nur die Versichertenkarte wurde benötigt. „Das ist ein wirklich niedrigschwelliges Angebot“, so die Rückmeldung eines Bürgers zur Impfaktion.

Grippeschutzimpfung bei Ärzteschaft und im Gesundheitsamt

Die Impfaktionen des Gesundheitsamtes sind für dieses Jahr abgeschlossen. Wer sich noch gegen Grippe impfen lassen möchte, kann dies bei den niedergelassenen Ärzten tun. Aber auch im Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin gegen Grippe impfen lassen, so lange der Vorrat an Impfstoff im Gesundheitsamt reicht. Hierfür ist eine Terminvereinbarung unter gesundheitsamt@lk-wf.de oder 05331 84 503 erforderlich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für alle Personen, die 60 Jahre und älter sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab dem 6. Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personal in Einrichtungen und Institutionen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Quelle: Gemeinsame Presseinformation Stadt und Landkreis Wolfenbüttel