Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Altenau
Der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt durch Verordnung das Überschwemmungsgebiet der Altenau neu festzusetzen. Die dazugehörigen Karten und Informationen sind ab dem 12.02.2026 bis einschließlich zum 12.03.2026 in den folgenden Stellen zu den jeweils angegebenen Zeiten in Papierform einsehbar:
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Landkreis Wolfenbüttel |
montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr montags von 14 bis 16 Uhr donnerstags von 14 bis 18 Uhr |
| Stadt Wolfenbüttel/Bürgeramt Im Vorbereich des Bürgeramtes Sachgebiet Bürgerdienste Kommißstraße 3-4 (im Durchgang zwischen Stadtmarkt und Kommißstraße) 38300 Wolfenbüttel |
montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr dienstags, mittwochs und freitags von 7:30 bis 13 Uhr |
| Samtgemeinde Elm-Asse Fachbereich III – Planung, Feuerwehr – und Friedhofswesen Zimmer 203 Frau Sept Markt 3 38170 Schöppenstedt |
montags, dienstags, donnerstags und freitags 8 bis 12 Uhr dienstags von 14 bis 15:30 Uhr donnerstags von 14 bis 18 Uhr |
| Samtgemeinde Sickte In der Zentrale Raum 01 Am Kamp 12 38173 Sickte |
montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:30 bis 12 Uhr dienstags von 15 bis 18 Uhr |
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.lkwf.de/altenau
Jede/r, deren/dessen Belange durch die Verordnung zur Änderung des Überschwemmungsgebietes der Altenau berührt werden, kann bis spätestens zum 26.03.2026, bei den genannten Auslegungsstellen schriftlich oder elektronisch (an s.fehrmann@lk-wf.de ) Einwendungen erheben.
Gemäß § 73 Absatz 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein/e Unterzeichner/in mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/innen zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden bei einem Termin erörtert. Eine Bekanntmachung des Termins wird separat nach Ablauf der Einwendungsfrist erfolgen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne diesen verhandelt werden. Findet der Erörterungstermin aufgrund von ausbleibenden Einwendungen nicht statt, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Über die Einwendungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Untere Wasserbehörde. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Einwender/innen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.