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Datum: 12.02.2026

Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Altenau

Der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt durch Verordnung das Überschwemmungsgebiet der Altenau neu festzusetzen. Die dazugehörigen Karten und Informationen sind ab dem 12.02.2026 bis einschließlich zum 12.03.2026 in den folgenden Stellen zu den jeweils angegebenen Zeiten in Papierform einsehbar:


Landkreis Wolfenbüttel
Untere Wasserbehörde
Zimmer 709 ¾
Frau Fehrmann
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel

montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr
montags von 14 bis 16 Uhr
donnerstags von 14 bis 18 Uhr
Stadt Wolfenbüttel/Bürgeramt
Im Vorbereich des Bürgeramtes
Sachgebiet Bürgerdienste
Kommißstraße 3-4 (im Durchgang zwischen Stadtmarkt und Kommißstraße)
38300 Wolfenbüttel
montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
dienstags, mittwochs und freitags von 7:30 bis 13 Uhr
Samtgemeinde Elm-Asse
Fachbereich III – Planung, Feuerwehr – und Friedhofswesen
Zimmer 203
Frau Sept
Markt 3
38170 Schöppenstedt
montags, dienstags, donnerstags und
freitags 8 bis 12 Uhr
dienstags von 14 bis 15:30 Uhr 
donnerstags von 14 bis 18 Uhr
Samtgemeinde Sickte
In der Zentrale Raum 01 
Am Kamp 12
38173 Sickte
montags, dienstags, donnerstags
und freitags 8:30 bis 12 Uhr
dienstags von 15 bis 18 Uhr

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.lkwf.de/altenau 

Jede/r, deren/dessen Belange durch die Verordnung zur Änderung des Überschwemmungsgebietes der Altenau berührt werden, kann bis spätestens zum 26.03.2026, bei den genannten Auslegungsstellen schriftlich oder elektronisch (an s.fehrmann@lk-wf.de ) Einwendungen erheben.
Gemäß § 73 Absatz 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein/e Unterzeichner/in mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/innen zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden bei einem Termin erörtert. Eine Bekanntmachung des Termins wird separat nach Ablauf der Einwendungsfrist erfolgen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne diesen verhandelt werden. Findet der Erörterungstermin aufgrund von ausbleibenden Einwendungen nicht statt, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Über die Einwendungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Untere Wasserbehörde. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Einwender/innen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  1. Frau Fehrmann

    641.1

    Landkreis Wolfenbüttel
    Wasserwirtschaft (Recht)

    Bahnhofstr. 11
    38300 Wolfenbüttel