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Datum: 16.11.2021

Geflügelpestgeschehen nimmt wieder Fahrt auf

Influenzaviren (HPAI) in Wildvögeln und Geflügelhaltungen, umgangssprachlich Geflügelpest, sind in Norddeutschland wieder auf dem Vormarsch. Im Landkreis Wolfenbüttel und der Region sind aktuell noch keine Viren dieser Art nachgewiesen worden. Dennoch appelliert die Veterinärabteilung des Landkreises Wolfenbüttel an die Geflügelhalter aufmerksam zu sein und Hygienevorschriften streng einzuhalten.

Am 9. Oktober 2021 wurde das Geflügelpestvirus in einer Entenhaltung im Landkreis Cloppenburg nachgewiesen. Es folgten fünf weitere Ausbrüche in Puten- (Landkreise Cloppenburg, Nienburg, Osnabrück) und Legehennenhaltungen (Landkreis Aurich). In den küstennahen Landkreisen Niedersachsens wurden außerdem 13 verendet aufgefundene Wildvögel positiv auf das Geflügelpestvirus getestet (Stand 15. November 2021).

Vor dem Hintergrund des hoch-dynamischen Geschehens schätzt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Verbreitungsgefahr derzeit als hoch ein. Die aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen weisen deutlich auf die konkrete Gefahr der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände durch den direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln hin. Die Landkreise in der Küstenregion Niedersachsens und die Landkreise mit einer hohen Dichte an Geflügel haben aufgrund des Ergebnisses ihrer Risikobewertungen die Aufstallung von Freilandgeflügel bereits angeordnet.

Nachdem im Landkreis Wolfenbüttel im Frühjahr 2021 eine Hobby-Geflügelhaltung von der Geflügelpest betroffen war, sind seit dem erneuen Aufflammen der Infektionen weder bei Wild- noch bei Hausgeflügel Geflügelpest-Fälle aufgetreten. Es besteht zurzeit auch noch keine Stallpflicht.

Allerdings sind die Geflügelhalter in der Stadt und dem Landkreis Wolfenbüttel zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen verpflichtet, um die Infektion von Hausgeflügel zu vermeiden. Dies betrifft ausnahmslos auch Personen, die Geflügel in Kleinsthaltungen besitzen.
Der Kontakt zu Wildvögeln ist soweit wie möglich zu unterbinden. Insbesondere ist die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial keinerlei Zugang haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.

Schließlich sollten Tierhalter schon jetzt geeignete Vorbereitungen treffen für den Fall, dass von der Veterinärabteilung gegebenenfalls eine generelle, landkreisweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden muss.

Geflügelhalter werden gebeten, sich über den Fortgang des Infektionsgeschehens informiert zu halten. Auf der Internetseite tierseucheninfo.niedersachsen.de sind weiterführende Informationen wie Factsheets zur Geflügelpest, Checklisten für Biosicherheitsmaßnahmen sowie eine aktuelle Übersichtskarte mit Aufstallungsanordnungen der Landkreise zu finden.

Aviäre Influenza - Tierseucheninfo