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Datum: 08.02.2022

Gesundheitsamt informiert mit SMS

Personen, deren PCR-Test positiv war, werden ab sofort durch das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel mit einer SMS direkt auf ihr Handy informiert. So sollen betroffene Personen schneller über die notwendigen Maßnahmen informiert und die Kommunikation erleichtert werden.

Mit der SMS-Benachrichtigung erhalten die betroffenen Personen, oder deren Sorgeberechtigten, einen Link zu einem Kontaktformular, um die notwendigen Daten auszutauschen. Nach Rücksendung des Kontaktformulars erhalten die Personen die notwendigen Informationen zur Quarantäne, zum Freitesten und zum weiteren Vorgehen per E-Mail (sofern eine E-Mail-Adresse im Kontaktformular angegeben wurde).

Personen, die keine Handynummer zur Kontaktnachverfolgung angegeben haben, werden weiterhin über eine Festnetznummer oder per Post informiert. Dieses Verfahren ist aber zeitaufwändiger und kann daher erst verzögert erfolgen.

„Mit der aktuellen Absonderungs-Verordnung kommt den Menschen mehr Eigenverantwortung zu. Sie sind verpflichtet, sich eigenständig in die Quarantäne zu begeben. Diese Menschen möchten wir schnell erreichen und ihnen die benötigen Informationen zukommen lassen. Aufgrund der vielen und weiterhin steigenden Corona-Fälle ist dies nicht mehr über persönliche Telefonate zu leisten“, erklärt Dr. Monika Schulze Kökelsum, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Angesichts der vielen infizierten Personen sei die Kontaktnachverfolgung im bisherigen Umfang nicht mehr möglich. Gleichzeitig wird mit der SMS-Benachrichtigung der Kontakt zu positiv auf das Corona-Virus getestete Personen vereinfacht.

Wie erhalte ich einen Quarantänebescheid oder Genesenennachweis?

Sehr viele Anrufe erreichen die Infotelefone des Gesundheitsamtes und des Landkreises, die Auslastung ist sehr hoch. Viele Fragen betreffen die Quarantänebescheide sowie die Genesenennachweise. Wenn das Gesundheitsamt mit der betroffenen Person bereits Kontakt hatte, können diese Dokumente online nach Ende der Isolation über die E-Mail-Adresse QBescheide@lk-wf.de beantragt werden - bis dahin diene die ausgedruckte Bestätigung des positiven PCR-Tests als Nachweis für den Arbeitgeber.

Informationen

Informationen zur Absonderung (Isolation) aufgrund einer Corona-Infektion (positiver PCR Test)

Informationen zur Absonderung (Quarantäne) aufgrund eines positiven Schnell- oder Selbsttests