Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 19.04.2023

Grünland-Biotopkartierung im Rahmen des Niedersächsischen Weges

Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Wolfenbüttel informiert über Maßnahmen des Niedersächsischen Weges im Landkreis: Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln – den sogenannten Niedersächsischen Weg.

(mehr dazu hier: Der Niedersächsische Weg - Umsetzung im NLWKN)

Als eine der zahlreichen Maßnahmen werden im Landkreis Wolfenbüttel in den Jahren 2023 und 2024 sogenannte Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Das heißt, es werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der Flächen ermittelt. Diese Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Landkreis statt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aufgabenbereich Biotopschutz.

Beauftragte des NLWKN dürfen Grünlandflächen betreten

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums zu betreten (§ 39 NNatSchG). Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt (mehr dazu hier: Ankündigung: Betreten von Grundstücken - dem Naturschutz zuliebe!).
Fragen dazu können an den NLWKN oder die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden.

Kontakt

NLWKN: Marisa Wolf, Telefon: 0511 303 431 62, E-Mail: marisa.wolf@nlwkn.niedersachsen.de
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel: Michelle Abstein, Telefon: 05331 84 721, E-Mail: m.abstein@lk-wf.de