Information zur Blauzungenkrankheit: Impfung erlaubt
Aufgrund des anhaltenden Seuchengeschehens wird die Impfung von Wiederkäuern gegen die Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) im Landkreis Wolfenbüttel erlaubt. Bislang ist der Landkreis Wolfenbüttel von der Blauzungenkrankheit noch nicht betroffen.
Weil derzeitig kein zugelassener Impfstoff zu Verfügung steht, ist für die Impfung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis ergibt sich aus der Allgemeinverfügung. Die Impfungen können auf Veranlassung des Tierhalters freiwillig und auf eigene Kosten durchgeführt werden, sie werden aber nicht angeordnet.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des LAVES zu finden.