Informationen zur Blauzungenkrankheit
Das Blauzungenvirus Serovar 3 (BTV-3), für das Wiederkäuer anfällig sind, ist im Oktober 2023 in Niedersachsen erstmals bei einem Schafbock im Landkreis Ammerland nachgewiesen worden. Damit verlor Niedersachsen seinen Freiheitsstatus in Bezug auf das Blauzungenvirus und es kam zu Verbringungsbeschränkungen von Rindern, Schafen und Ziegen wie auch von Kameliden.
Durch den Winter ruhte die Verbreitung über Gnitzen, mit steigenden Temperaturen hat sich das Virus nun aber in West-Ost-Richtung über ganz Niedersachsen ausgebreitet und ist inzwischen auch bei uns im Landkreis nachgewiesen worden. Für Menschen ist das Virus völlig ungefährlich.
Nähere Informationen zu der Erkrankung finden Sie auf der Themenseite des Landes "Tierseucheninfo".
Erkrankung ist anzeigenpfichtig
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Erkrankung. Daher sollte jeder Verdacht auf die Blauzungenkrankheit in einem Bestand, in dem bisher noch kein BTV-3 nachgewiesen wurde, der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet und durch eine amtliche Blutuntersuchung bestätigt werden.
Die Impfung gegen BTV-3 wurde inzwischen mit drei unterschiedlichen, noch nicht zugelassenen Impfstoffen durch eine Bundesverordnung ermöglicht, um die Tierbestände gegen BTV-3 zu schützen. Die Impfung wurde per Allgemeinverfügung für den Landkreis Wolfenbüttel genehmigt.
Die StiKoVet empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 1. Juli 2024 die Impfung bei Rindern, Schafen und Ziegen.
Die Tierseuchenkasse gewährt dem Tierhalter eine Härtebeihilfe zur Impfung von Schafen und Ziegen gegen BTV-3 in Höhe der Impfstoffkosten pro Impfung, maximal jedoch drei Euro je Tier. Für Rinder wird für die Impfung derzeit keine Härtebeihilfe gewährt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.ndstsk.de
Für die Gewährung der Härtebeihilfe muss die Impfung in HIT eingetragen werden, ein Leitfaden zur Eingabe der Impfdaten durch den Tierhalter finden Sie hier.
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten unter folgenden Rufnummer zur Verfügung: