Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 21.07.2022

Komm rein, bring Glück herein: Landrätin bestellt neuen Bezirksschornsteinfeger

Henrik Reinecke ist neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Kehrbezirk im Landkreis Wolfenbüttel. Am Mittwoch, 20. Juli 2022, erhielt er seine Bestellungsurkunde aus den Händen von Landrätin Christiana Steinbrügge. Reinecke tritt damit ab August die Nachfolge von bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegerin Sonja Engler für diesen Kehrbezirk an. Sie war seit Juni 2011 für diesen Bezirk verantwortlich und gibt diesen auf eigenen Wunsch ab.

Landrätin Christiana Steinbrügge überreichte Reinecke seine Bestellungsurkunde und verabschiedete und bedankte sich bei Engler für die stets reibungslose und professionelle Zusammenarbeit. Mit dabei waren auch Frank Dornemann als Vertreter der Schornsteinfeger-Innung Braunschweig und die für das Schornsteinfegerwesen zuständige Mitarbeiterin Andrea Klingenberg von der Abteilung „Bauverwaltung und Immissionsschutz“ sowie Abteilungsleiterin Katrin Bosse. Diese Abteilung im Amt für Bauen und Planen der Landkreisverwaltung hat die Fachaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen inne und nimmt Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wahr.

Kehrbezirk in den Samtgemeinden Oderwald, Elm-Asse und Wolfenbüttel

Der neue Bezirksschornsteinfeger wird für den Kehrbezirk WF – 10807 verantwortlich sein. Dieser umfasst die Ortschaften Börßum, Bornum, Kissenbrück, Klein Denkte, Neindorf, Ohrum, Sottmar und Wittmar im Landkreis Wolfenbüttel sowie einzelne Straßenzüge im Stadtgebiet Wolfenbüttel, Ortsteil Linden.

Der Kehrbezirk ist überwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie ortsübliche Kleingewerbebetriebe geprägt, derzeit sind 3.035 Liegenschaften zu betreuen.

Beruf im Wandel

Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 im Wandel: Die früher unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaber ist jetzt auf sieben Jahre befristet. Das bedeutet, dass sich jeder Kehrbezirksinhaber alle sieben Jahre dem Wettbewerb stellen und sich neu auf seinen Kehrbezirk bewerben muss.