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Datum: 30.10.2024

Landkreis bestellt Mirco Vianello zum Bezirksschornsteinfeger

Dem Volksmund nach bringen sie Glück, tatsächlich sorgen sie dafür, dass Schornsteine, Abgasleitungen und Heizungsanlagen sicher funktionieren – die Rede ist von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern. Für weitere sieben Jahre wurde Mirco Vianello als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Kehrbezirk (WF – 10803) im Landkreis Wolfenbüttel bestellt. Am Mittwoch, 30. Oktober 2024, erhielt er seine Bestellungsurkunde aus den Händen von Kreisbaurat Sven Volkers. Vianello bewarb sich bereits zum zweiten Mal erfolgreich beim Landkreis Wolfenbüttel um den Kehrbezirk.

Bei der Urkundenübergabe waren auch Christian Malak als Obermeister der Schornsteinfegerinnung Braunschweig und die für das Schornsteinfegerwesen zuständige Mitarbeiterin Andrea Klingenberg von der Abteilung Bauverwaltung und Immissionsschutz sowie Abteilungsleiterin Katrin Bosse anwesend. Diese Abteilung im Bau- und Planungsamt der Kreisverwaltung übt die Fachaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger aus und nimmt Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wahr.

Kehrbezirk in der Einheitsgemeinde Cremlingen und im Landkreis Helmstedt

Mirco Vianello wird als Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk WF – 10803 zuständig sein. Dieser umfasst Ortschaften der Einheitsgemeinde Cremlingen (Abbenrode, Destedt, Gardessen, Hemkenrode und Schandelah) sowie im Landkreis Helmstedt (Lauingen, Bornum am Elm, einzelne Straßenzüge der Stadt Königslutter).

Der Kehrbezirk ist überwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie ortsübliche Kleingewerbebetriebe geprägt, derzeit sind rund 3.000 Liegenschaften zu betreuen.

Beruf im Wandel

Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 im Wandel: Die früher unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaberin oder -inhaber ist jetzt auf sieben Jahre befristet. Das bedeutet, dass sich jeder Kehrbezirksinhaber alle sieben Jahre dem Wettbewerb stellen und sich neu auf seinen Kehrbezirk bewerben muss.