Landkreis bietet Walk-In-Grippeschutzimpfung an
Das Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel bietet in den Samtgemeinden und Einheitsgemeinden sowie in der Stadt Wolfenbüttel Walk-In-Grippeschutzimpfungen an. Wer seinen Grippeschutz für die Erkältungszeit im Herbst und Winter auffrischen möchte, kann einfach ohne Anmeldung zu einem der Termine kommen. Die Grippeschutzimpfungen finden vom 28. Oktober bis 13. November 2024 statt. Für die Impfung wird die Krankenversichertenkarte benötigt. Ein Team des Gesundheitsamtes wird die Impfungen vornehmen.
Übersicht der Grippeschutzimpfung-Angebote
An folgenden Tagen wird die Walk-In-Grippeschutzimpfung in den Gemeinden und der Stadt Wolfenbüttel, jeweils in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, angeboten Ausnahme sind die Grippeschutzimpfungen in Wolfenbüttel und Schöppenstedt – diese finden jeweils zu den Markttagen statt. In Schöppenstedt ist die Impfung von 8 bis 13 Uhr erhältlich, in Wolfenbüttel von 7 bis 14 Uhr:
- Montag, 28. Oktober: Cremlingen, Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung, Ostdeutsche Straße 22, 38162 Cremlingen
- Mittwoch, 30. Oktober: Baddeckenstedt, Regionales Versorgungszentrum, Lindenstraße 3, 38271 Baddeckenstedt
- Montag, 4. November: Schladen, Dorfgemeinschaftshaus, Am Weinberg 9, 38315 Schladen
- Mittwoch, 6. November: Wolfenbüttel, Kommisse, Kommißstraße 5, 38300 Wolfenbüttel (7-14 Uhr)
- Freitag, 8. November: Schöppenstedt, Begegnungsort Segensreich, An der Kirche 2, 38170 Schöppenstedt (8-13 Uhr)
- Montag, 11. November: Börßum¸ Sitzungssaal Rathaus, Bahnhofstraße 5, 38312 Börßum
- Mittwoch, 13. November: Sickte, Burschenhof, Kantorweg 1, 38173 Sickte
Was muss ich mitbringen?
Für die Impfung wird die Krankenversicherungskarte benötigt, außerdem muss ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Kinder und Jugendliche müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, da der Aufklärungsbogen unterschrieben werden muss. Impfpässe sollten, wenn vorhanden, mitgebracht werden, sind aber keine Voraussetzung für die Impfung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich - Interessierte können einfach zu den angegebenen Zeiten vorbeikommen.
Die Kosten für den Impfstoff werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Personen erhalten per Post eine Rechnung des Gesundheitsamtes in Höhe von etwa zwölf Euro für die Impfung. Diese Rechnung kann bei der privaten Versicherung eingereicht werden.
Nach den guten Erfahrungen mit der ersten Walk-In-Grippeschutzimpfung auf dem Mittwochsmarkt in Wolfenbüttel im vergangenen Jahr wird die Aktion in diesem Jahr auf die Samt- und Einheitsgemeinden ausgeweitet.
Grippe- und Coronaschutzimpfung am 21. November im Gesundheitsamt
Ein weiteres Impfangebot für den Grippe- und auch Coronaschutz macht das Gesundheitsamt am 21. November 2024 – hier ist eine Impfung direkt im Gesundheitsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, erhältlich. Geimpft wird in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Eine Anmeldung ist über die Online-Terminvergabe möglich.
Alternativ ist eine Anmeldung per Telefon unter 05331 84 7400 möglich. Kurzentschlossene können auch ohne Anmeldung in der genannten Zeit vorbeikommen, müssen aber mit Wartezeiten rechnen.
Das Gesundheitsamt bietet Coronaschutzimpfungen auch außerhalb der diesjährigen Impfaktion an. Dafür können Bürgerinnen und Bürger einen Termin beim Amt vereinbaren (05331 84 7400; impfungen@lk-wf.de).
Ständige Impfkommission empfiehlt Grippe-Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für alle Personen, die 60 Jahre und älter sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab dem 6. Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personal in Einrichtungen und Institutionen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Die echte Grippe (saisonale Influenza) ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. In unseren Breitengraden kommt es vor allem im Winter zu regelmäßigen Grippewellen. Das Risiko sich zu infizieren ist sehr hoch, da die Viren übertragen werden durch Niesen, Husten, Sprechen, Händeschütteln, Kontakt mit verunreinigten Oberflächen wie etwa Türgriffen und engem Nebeneinanderstehen und –sitzen. Influenza kann für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, umso mehr kann dieser Personenkreis geschützt werden.
Weitere Informationen zur Influenza auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung