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Datum: 27.11.2024

Lutz Senkbeil zum Bezirksschornsteinfeger bestellt

Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sorgen dafür, dass Schornsteine, Abgasleitungen und Heizungsanlagen sicher funktionieren. Nicht nur das: dem Volksmund nach bringen sie sogar Glück. Die Bestellung von Bezirksschornsteinfegerinnen und – fegern ist ein hoheitlicher Akt. Dieser wird durch den Landkreis Wolfenbüttel vorgenommen. So auch bei Lutz Senkbeil. Für weitere sieben Jahre wurde Senkbeil als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Kehrbezirk (WF – 10808) im Landkreis Wolfenbüttel bestellt. Am Mittwoch, 27. November 2024, erhielt er seine Bestellungsurkunde aus den Händen von Kreisbaurat Sven Volkers.

Bei der Urkundenübergabe waren auch Lars Winter als Vertreter der Schornsteinfegerinnung Braunschweig und die für das Schornsteinfegerwesen zuständige Mitarbeiterin Andrea Klingenberg von der Abteilung Bauverwaltung und Immissionsschutz sowie Abteilungsleiterin Katrin Bosse anwesend. Diese Abteilung im Bau- und Planungsamt der Kreisverwaltung übt die Fachaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger aus und nimmt Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wahr.

Kehrbezirk in Schladen-Werla, Oderwald und im Landkreis Goslar

Lutz Senkbeil wird ab Januar 2025 erneut als Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk WF – 10808 zuständig sein. Dieser umfasst Ortschaften der Einheitsgemeinde Schladen-Werla (Schladen und Werlaburgdorf), der Samtgemeinde Oderwald (Dorstadt, Groß Flöthe und Heiningen) sowie den Ort Neuenkirchen und den Goslarer Stadtteil Wiedelah im Landkreis Goslar.

Der Kehrbezirk ist überwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie ortsübliche Kleingewerbebetriebe geprägt, derzeit sind rund 2.700 Liegenschaften zu betreuen.

Beruf im Wandel

Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 im Wandel: Die früher unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaberin oder -inhaber ist jetzt auf sieben Jahre befristet. Das bedeutet, dass sich jeder Kehrbezirksinhaber alle sieben Jahre dem Wettbewerb stellen und sich neu auf seinen Kehrbezirk bewerben muss.