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Datum: 23.04.2021

Mehrkosten wegen Corona: Sozialleistungsempfänger erhalten Einmalzahlung aus dem Sozialschutzpaket III

Die Bundesregierung hat mit dem Sozialschutzpaket III eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für Personen, die Arbeitslosengeld II vom Jobcenter und Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen vom Sozialamt erhalten, beschlossen. Diese soll zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen dienen, beispielsweise für den Kauf von Masken und Desinfektionsmitteln.

Der Landkreis Wolfenbüttel informiert, dass diese Einmalzahlung aus dem Sozialschutzpaket III an leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, die die Voraussetzungen erfüllen, nicht mit der monatlichen Zahlung für Mai 2021 erfolgt. Die Zahlung in Höhe von 150 Euro wird voraussichtlich spätestens Mitte Mai gesondert überwiesen. Eine Bescheiderteilung über diese einmalige Leistung wird nicht erfolgen.