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Datum: 06.03.2025

Schottergärten: Landkreis Wolfenbüttel beginnt mit Kontrollen

Schotter- und Kiesgärten müssen weg – darüber haben die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel bereits im letzten Jahr informiert. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern wurde zunächst die Möglichkeit gegeben, Schottergärten zu beseitigen und eine Grünfläche anzulegen, wie es auch die Niedersächsische Bauordnung vorsieht. In Kürze wird der Landkreis Wolfenbüttel verstärkt Kontrollen im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel, ohne das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel, durchführen. Wenn ein Schottergarten auffällt, werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert, den Schottergarten zu beseitigen.

Warum müssen Schottergärten verschwinden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat im Januar 2023 die geltende Regelung zu den sogenannten Schottergärten bestätigt: Schotter- und Kiesgärten verstoßen gegen die Niedersächsische Bauordnung und sind daher nicht zulässig. Nicht überbaute Flächen sind als Grünflächen anzulegen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden (§ 9 Abs. 2 NBauO). Entscheidend ist hier, dass die Fläche einen „grünen Charakter“ hat. Diese nicht überbauten Flächen müssen wasserdurchlässig, bepflanzt und begrünt sein.

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt Wolfenbüttel und des Landkreises Wolfenbüttel sind für den Vollzug der Niedersächsischen Bauordnung in ihrem Gebiet zuständig. Nach schriftlicher Aufforderung durch den Landkreis Wolfenbüttel haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Schottergärten innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich einschreiten und die Beseitigung auch zwangsweise durchsetzen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der Themenseite zu Schottergärten. 

Ein herunterladbarer Flyer gibt Tipps zur Gartengestaltung. Zudem ist dort ein Kontakt zur Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel für weitere Fragen zu finden. Der Flyer kann auch per Post zugesendet werden.

Kontakt zur Bauaufsicht: 

Abteilung 602 Bauaufsicht und Denkmalschutz

Landkreis Wolfenbüttel

Löwenstraße 1
(Eingang am Schulwall)
38300 Wolfenbüttel