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Datum: 04.06.2025

Schul-Deutschlandtickets gelten nicht in den Sommerferien

Das Deutschlandticket, das anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler vom Landkreis Wolfenbüttel als Fahrkarte für den Schulweg erhalten, ist während der Sommerferien nicht gültig. Das Deutschlandticket wird während der Sommerferien automatisch gesperrt, bei einer Kontrolle zeigt das Ticket in dem Zeitraum den Vermerk „ungültig“ an. Es kann nicht als Fahrschein genutzt werden.

Eingeschränkte Nutzung am 1. und 2. Juli

Das Deutschlandticket kann trotz Sperrung an den beiden letzten Schultagen, am 1. und 2. Juli 2025, genutzt werden, allerdings nur für Fahrten im Gebiet des Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Dazu zählen die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Alle Verkehrsunternehmen im VRB erkennen das Ticket an diesen beiden Tagen als gültigen Fahrschein an. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Fahrten über den VRB hinaus.

Automatische Aktivierung des Deutschlandtickets nach den Sommerferien

Soweit auch im Schuljahr 2025/26 ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wird das Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn aktiviert und ist wieder bundesweit im Nahverkehr gültig. Die bestehende Chipkarte wird im neuen Schuljahr grundsätzlich weiterverwendet. Die Sperrung und Aktivierung der Karte laufen automatisiert über Hintergrundsysteme. Daher ist es wichtig, die Chipkarte bis zum Schulstart gut aufzubewahren.

Welches Ticket kann in den Sommerferien genutzt werden, wenn die Chipkarte nicht nutzbar ist?

Um in den Sommerferien weiterhin verbund- oder deutschlandweit mobil mit Bus und Bahn zu sein, bietet der VRB weitere Fahrscheinangebote an. Alle Informationen zu den Fahrscheinangeboten unter www.vrb-online.de/tickets 

Deutschlandticket bei Änderung der Schulform

Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist eine Antragstellung beim Träger der Schülerbeförderung notwendig, es werden bei vorliegendem Anspruch neue Chipkarten ausgegeben. Gleiches (notwendige Antragstellung) gilt generell bei jedem Umzug oder beim Wechsel der Schule, bspw. beim Wechsel vom Primarbereich in den Sekundarbereich I beziehungsweise vom Sekundarbereich I in den Sekundarbereich II. Weitere Informationen unter www.lkwf.de/schule 

Wie wird das Deutschlandticket ausgegeben?

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket direkt in der Schule. Sollte zu Beginn des Schuljahres die Chipkarte noch nicht vorliegen, erhalten sie für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung. Die Ersatzbescheinigungen gelten im gesamten VRB-Gebiet, eine deutschlandweite Nutzung ist jedoch ausgeschlossen.