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Datum: 18.12.2024

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2026 verlängert

Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschlang geflüchtet sind, erhalten hier auch weiterhin Schutz. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2025 gültig sind, behalten automatisch ihre Gültigkeit bis zum 4. März 2026. Es muss also kein Termin zur Verlängerung in der Ausländerbehörde des Landkreises Wolfenbüttel vereinbart werden.

Diese Verlängerung des Schutzstatus betrifft neben ukrainischen Staatsangehörigen auch alle Personen, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine als Flüchtling anerkannt waren, Familienangehörige oder Schutzberechtigte sowie Drittstaatenangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat kürzlich entsprechende Regelungen erlassen (Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Fortgeltungsverordnung). Personen die nicht unter diese Regelung fallen erhalten in Kürze ein entsprechendes Anschreiben zur Klärung des Aufenthalts.

Ebenfalls angepasst wurden die Maßgaben zur Freiheit vom Aufenthaltstitel: Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und schutzsuchend nach Deutschland gekommen sind, benötigen für die Dauer von 90 Tagen keinen Aufenthaltstitel. Bislang war hierfür eine Einreise bis zum 31. Dezember 2024 maßgeblich, jetzt gilt diese Regelung für Einreisen bis zum 4. Dezember 2025 (Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung).