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Datum: 12.05.2022

Zensus 2022: Erste Interviews werden ab dem kommenden Montag geführt

Ab Montag, 16. Mai 2022, beginnen die Interviews im Rahmen des Zensus 2022. Mit dem Zensus wird zum Stichtag 15. Mai ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, die Bund, Ländern und Gemeinden als Planungs- und Entscheidungsgrundlage dienen. Die Interviews erfolgen im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte August 2022.

Die zu befragenden Haushalte erhalten in Kürze eine Information sowie eine Terminankündigung. Falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit telefonisch einen anderen Termin mit den Erhebungsbeauftragten (Interviewerin/Interviewer) zu vereinbaren.

Ablauf der Interviews – Auskunftspflicht gegenüber den Interviewern

Die speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewer klingeln zum angegebenen Termin an der Haustür und weisen sich zu Beginn des Gesprächs unaufgefordert mit ihrem Erhebungsbeauftragtenausweis sowie einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Das kurze Interview dauert nur wenige Minuten und kann kontaktarm an oder vor der Tür geführt werden. Es besteht kein Anspruch der Interviewerinnen und Interviewer auf Zutritt in die Wohnung. Es besteht allerdings eine Auskunftspflicht.

Während der Interviews werden beispielsweise Daten zum Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Zudem gibt es auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf für einen Teil der Haushalte. Diese werden in der Regel von den befragten Personen selbstständig über ein Online-Portal beantwortet. Es werden keine Fragen zum Kontostand, der Bankverbindung oder der sexuellen Orientierung gestellt.

Alle Zensus-Mitarbeitenden und alle Interviewerinnen und Interviewer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die erhobenen Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Persönliche Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind bei den Ergebnissen des Zensus ausgeschlossen. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben.

Hintergrund: Im Jahr 2022 finden sowohl Zensus als auch Mikrozensus statt

Mikrozensus („kleine Volkszählung“) und Zensus („große Volkszählung“) sind verschiedene Erhebungen. Der Mikrozensus wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt. Im Mikrozensus werden mehr und detailliertere Fragen gestellt als im Zensus. Das Ziel des Mikrozensus ist es, alljährlich Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung in Deutschland zu liefern, wohingegen der Zensus alle zehn Jahre vor allem eine Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl sowie der Gebäude- und Wohnungsstruktur bereitstellt. Für beide Befragungen werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Es kann vorkommen, dass Haushalte sowohl beim Mikrozensus als auch beim Zensus um Auskunft gebeten werden. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch. Befragt wird dabei eine Stichprobe von rund einem Prozent der Bevölkerung.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 unter www.lkwf.de/zensus