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Datum: 03.11.2017

Behinderten eine Stimme geben: Neuer Beirat für Menschen mit Behinderungen

Der Kreis Wolfenbüttel verfügt seit dem 2. November 2017 über einen neuen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist gesetzlich vorgeschrieben und politisch gewollt. Er wird finanziell vom Land unterstützt. Seine Aufgabe ist es, den Landkreis bei der Verwirklichung der Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu unterstützen.

Ziel ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dem Gremium gehören nach einer Satzungsänderung nunmehr neun Mitglieder an, die bereits am 25. September2017 vom Kreistag berufen worden sind.

Frau Sylvia Bender, Leiterin des Amtes für Arbeit und Soziales begrüßte die Mitglieder des Beirates. Er setzt sich nun aus folgenden Personen zusammen: Michaela Barnstorf, Christina Dombrowski, Esther van den Heuvel, Susanne Hornig, Thomas Hornig, Christian Kraemer, Ralf-Dieter Kürschner, Marion Novello, Stephanie Schacht-Kietzmann. Frau Bender zeigte zunächst den langen Weg zu einem neuen Beirat für die Wahlperiode des XVIII. gewählten Kreistages auf und bedankte sich bei den neuen Mitgliedern für ihre Bereitschaft in dem Gremium mitzuarbeiten. Gleichzeitig ermunterte sie die Mitglieder, die Arbeit eigenständig aus dem Gremium aufzunehmen und sich für die Belange der Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Herr Thomas Hornig wurde zum Vorsitzenden des Beirates und Herr Christian Kraemer zu seinem Stellvertreter gewählt.

Herr Hornig, der ebenfalls Behindertenbeauftragter der Stadt Wolfenbüttel ist, berichtete kurz für die neuen Mitglieder des Beirates, welche Aufgaben beispielsweise auf das Gremium zukommen können. Hierzu zählen Beteiligungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben, zum Beispiel dem Schlossplatz oder der Gestaltung von Bushaltestellen. Des Weiteren gelte es auf Anregungen und Hinweise auf vorhandene Missstände für Menschen mit Behinderungen zu reagieren und die zuständigen Stellen hierüber zu informieren. Zudem ist eine Teilnahme an den unterschiedlichen Ausschüssen möglich. Dies ist aber nur ein Teil der möglichen Einsatz- und Beteiligungsmöglichkeiten des Gremiums. Über genaue Themen, mit welchen sich der Beirat beschäftigen wird, werde man in der nächsten Sitzung, voraussichtlich am 25. Januar 2018, beraten.