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Datum: 27.12.2017

Die Untere Wasserbehörde informiert

Am 16. Dezember 2017 ist die Verordnung des Landkreises Wolfenbüttel über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Innerste auf dem Gebiet der Samtgemeinde Baddeckenstedt in Kraft getreten.

Die Karten mit den Grenzen des Überschwemmungsgebietes können kostenlos eingesehen werden bei der Samtgemeinde Baddeckenstedt sowie beim Landkreis Wolfenbüttel. Außerdem ist die Verordnung mit den Karten auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel einsehbar.
Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die niemals zu verhindern sein werden. Doch sie sind in ihren Ausmaßen und Wirkungen beeinflussbar. Die vergangenen Hochwasserereignisse mit ihren hohen Schäden haben sehr deutlich gemacht: Der Mensch muss sich noch besser als bisher auf solche Ereignisse einstellen.
Deshalb gelten innerhalb von Überschwemmungsgebieten besondere Schutzvorschriften. Insbesondere folgende Vorhaben sind grundsätzlich untersagt:

  • die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche,
  • das nicht nur kurzfristige Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können.
  • Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Hochwassers.

Wer trotzdem in einem Überschwemmungsgebiet bauen will, braucht dazu eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung. Diese darf nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben "hochwasserneutral" ist: es darf die Hochwasserverhältnisse vor Ort nicht verschlechtern und muss selbst hochwasserangepasst ausgeführt werden.

Auch für Aufhöhungen oder Abgrabungen und die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Hochwassers können Ausnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nur unter eng begrenzten Bedingungen zugelassen werden.

Gern geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde weitere Auskünfte.