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Datum: 13.04.2021

Geflügelpest: Sperrbezirk aufgehoben - Stallpflicht gilt weiterhin

Die Veterinärabteilung des Landkreises Wolfenbüttel hebt zum Mittwoch, 14. April 2021, die umfassenden Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) auf. Diese waren nötig, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, die in einer privaten Geflügelhaltung im Landkreis auftrat. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet betrafen einzelne Gemeinden oder Ortsteile in den Samtgemeinden Elm-Asse, Sickte und der Einheitsgemeinde Cremlingen.

Stallpflicht gilt weiterhin

Die Stallpflicht gilt als Schutzmaßnahme weiterhin – darauf weist die Veterinärabteilung ausdrücklich hin. Der Landkreis hatte am 5. März 2021 eine Aufstallung für Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet.

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen im Stall oder einer anderen, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung, verbleiben. Die Pflicht zur Aufstallung gilt seit dem 5. März 2021 bis auf Widerruf. Nach der aktuellen Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist das Risiko nach wie vor sehr hoch, dass die Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird.

Der Kontakt zwischen Geflügelhaltungen und Wildvögeln ist soweit wie möglich zu unterbinden. Insbesondere ist die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial keinerlei Zugang haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.

Die Veterinärabteilung weist darauf hin, dass auch kleine Betriebe mit sehr geringen Beständen und Hobbyhalter verpflichtet sind, ihre Haltung zu melden. Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten daher unverzüglich bei der Veterinärabteilung angezeigt werden.