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Datum: 31.03.2021

Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis gilt weiterhin

Die Veterinärabteilung des Landkreises Wolfenbüttel weist darauf hin, dass die Stallpflicht für Geflügel weiterhin gilt. Der Landkreis hatte am 5. März 2021 eine Aufstallung für Geflügel im gesamten Kreisgebiet, inklusive der Samtgemeinde Baddeckenstedt, angeordnet sowie einen Sperrbezirk mit Beobachtungsgebiet eingerichtet, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu unterbinden, nachdem sich ein Verdachtsfall in einem Betrieb in der Samtgemeinde Elm-Asse bestätigt hat.

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen im Stall oder einer anderen, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung (beispielsweise einer Voliere), verbleiben. Die Pflicht zur Aufstallung gilt seit dem 5. März 2021 bis auf Widerruf.

Zusätzlich wurde ein Sperrbezirk mit Beobachtungsgebiet eingerichtet, der einzelne Gemeinden oder Ortsteile in den Samtgemeinden Elm-Asse, Sickte und der Einheitsgemeinde Cremlingen umfasst. Im betroffenen Gebiet dürfen Geflügel oder Geflügelbestandteile beziehungsweise -produkte nicht in Bestände ein- oder ausgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen sind im Einzelfall möglich. Geflügelhalter können sich dafür an die Veterinärabteilung wenden.

Der Kontakt zwischen Geflügelhaltungen und Wildvögeln ist soweit wie möglich zu unterbinden. Insbesondere ist die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial keinerlei Zugang haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.

Derzeit findet ein sehr dynamisches Geflügelpest-Geschehen in deutschen Hausgeflügelbeständen, insbesondere auch in Niedersachsen statt. Da das hochpathogene Geflügelpest-Virus in der Wildvogelpopulation weit verbreitet ist, besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags des Virus in Hausgeflügelbestände.

Die Veterinärabteilung weist darauf hin, dass auch kleine Betriebe mit sehr geringen Beständen und Hobbyhalter verpflichtet sind, ihre Haltung zu melden. Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen müssen daher unverzüglich bei der Veterinärabteilung angezeigt werden. (Tel.: 05331-84 782 oder E-Mail: veterinaeramt@lk-wf.de)

Weitere Informationen auf der Themenseite des Landkreises sowie www.tierseucheninfo.niedersachsen.de