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Datum: 20.05.2021

Gesundheitsamt verschickt Genesenen-Nachweise

Das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel wird Bescheinigungen an alle Personen versenden, bei denen in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion durch einen Labortest nachgewiesen wurde und die ihren Wohnsitz im Landkreis Wolfenbüttel haben. Das betrifft rund 1.800 Personen im Landkreis.

Hintergrund ist, dass Genesene, vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte (mindestens 15 Tage nach der Zweitimpfung) sowie Personen mit einem bescheinigten negativen Schnelltestergebnis (aktuell gültig für 24 Stunden) ihren Status bei bestimmten Dienstleistungen nach der derzeit gültigen Corona-Verordnung nachweisen müssen. Das betrifft etwa körpernahe Dienstleistungen (wenn nicht durchgängig eine Maske getragen werden kann), aber auch den Besuch von außengastronomischen Angeboten, oder den Einkauf in Geschäften, die nicht mit Gütern des täglichen Bedarfs handeln (zum Beispiel Textilmode- oder Spielzeuggeschäfte).

Eine Genesenen-Bescheinigung wird ausgestellt, wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus durch einen Labortest nachgewiesen wurde. Die Infektion darf dabei nicht länger als sechs Monate her sein. Gleichzeitig gilt der Nachweis erst, wenn der Labortest nicht jünger als 28 Tage ist.

Die Genesenen-Nachweise sollen bis zum 11. Juni versendet werden. Wer bis dahin noch keinen Nachweis, trotz nachgewiesener Infektion, erhalten hat, kann sich an das Gesundheitsamt unter genesen@lk-wf.de oder 05331 84 503 wenden.

Ab Juni des Jahres werden durch das Gesundheitsamt bei neu ausgestellten Quarantänebescheiden die Genesenen-Nachweise gleich mitgeschickt.