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Datum: 29.11.2018

Impftag am 6. Dezember: Gesundheitsamt rät zur Impfung gegen Grippe

Gegen einen grippalen Infekt helfen in aller Regel bewährte Hausmittel. Die echte Grippe (Influenza) ist aber eine ernstzunehmende Krankheit, die schwer verlaufen und zum Tod führen kann. Das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel bietet daher einen Impftag gegen Grippe am 6. Dezember 2018, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, an. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Für Kundinnen und Kunden der AOK, DAK, BARMER und TKK ist die Impfung kostenfrei, da das Amt direkt mit den Krankenkassen abrechnet. Alle anderen erhalten eine Rechnung über die Kosten, die 13 Euro betragen. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeimpfung auch für Personen, die nicht besonders gefährdet sind. Das sollte vor der Impfung mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfiehlt die Grippeschutzimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. In Niedersachsen gehört sie für alle Menschen ab sechs Monaten zu den öffentlich empfohlenen Impfungen. „Mit der Impfung schützen Sie sich nicht nur selbst, sondern auch Personen, die besonders gefährdet sind, aber nicht geimpft werden dürfen. Dazu gehören Babys unter sechs Monaten sowie Schwangere in den ersten Schwangerschaftswochen“, erklärte Amtsärztin Ursula Wolter vom Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel. Eine Impfung böte zwar keinen hundertprozentigen Schutz, senke das Erkrankungsrisiko aber deutlich.

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut empfiehlt die Grippeimpfung für folgende Personen:

  • Personen im Alter ab 60 Jahre
  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel
  • Alle Personen mit einem Alter ab sechs Monaten mit Gefährdung durch ein Grundleiden.
    Dazu zählen Krankheiten der Atmungsorgane (z.B. Asthma), chronische Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und der Nieren, Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes mellitus), neurologische Krankheiten, die sich durch Infektionen verschlechtern können (z.B. Multiple Sklerose), Immunschwäche (z.B. HIV-Infektion)
  • Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen
  • Medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr, Personen, die Risikopersonen betreuen

Für diese gefährdeten Personengruppen wird die Bezahlung der Grippeschutzimpfung von allen Krankenkassen übernommen.