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Datum: 25.11.2020

Inzidenz unter 50 - bitte weiterhin Masken tragen

Am Dienstag, 24. November 2020, lag der offizielle Inzidenzwert im Landkreis Wolfenbüttel seit längerer Zeit erstmalig wieder unter 50. Das hat Auswirkungen auf die Maskenpflicht auf den festgelegten Straßen in der Fußgängerzone Wolfenbüttels und Hornburg sowie an den Schulen. Aufgrund der dynamischen Situation ist damit zu rechnen, dass Inzidenzwerte innerhalb kurzer Zeit über- und dann wieder unterschritten werden. Daher bittet der Landkreis, sich an den festgelegten Straßen sich und andere mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wie bisher zu schützen. Aus der bisherigen „Muss-“Regelung wird eine „Soll-“ Regelung. Daher bleiben auch die Hinweisschilder an diesen Orten stehen. Unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert ist jede Person nach der aktuellen Corona Verordnung verpflichtet eine Mund-Nasen-bedeckung zu tragen, wenn sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen nicht nur vorübergehend einhalten kann.

„Jetzt ist Eigenverantwortung gefragt“, so Landrätin Christiana Steinbrügge. „Auch wenn der Inzidenzwert heute unter 50 liegt, ist die Lage weiterhin angespannt. Es bleibt abzuwarten, ob der Wert dauerhaft deutlich unter dieser Grenze bleibt. Das Tragen der Maske bleibt ein wirksames Mittel gegen die Ausbreitung von Corona.“

In den kommenden Tagen wird eine neue Corona-Verordnung erwartet. In der Diskussion sind erweiterte Maskenpflichten, etwa auf Parkplätzen von Supermärkten. Hier bittet der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger darum, sich über die Maßnahmen der neuen Verordnung auf der Homepage des Landes zu informieren.

Was gilt aktuell wo?

Laut Allgemeinverfügung des Landkreises gilt ab einem Inzidenzwert von 50 und höher eine erweiterte Maskenpflicht in der Langen Herzogstraße, Bärengasse, Krambuden, Großer Zimmerhof und Löwenstraße in Wolfenbüttel sowie in der Marktstraße in Hornburg. Bei einem Inzidenzwert unter 50 ist das Tragen einer Maske nicht verpflichtend, wird aber ab einem Wert von 35 dringend empfohlen.

Überschreitet der Landkreis einen Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, ist im Sekundarbereich I- und II Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht immer verpflichtend. Vor Erreichen dieses Wertes kann eine Maskenpflicht auch aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes gelten.

Inzidenzwert des Landes entscheidend

Rechtlich maßgeblich ist der Inzidenzwert den das Land Niedersachsen täglich auf seiner Homepage unter veröffentlicht. Aktuell (25. November 2020) liegt dieser Wert knapp unter 50. Dieser Wert kann von dem Inzidenzwert auf der Homepage des Landkreises abweichen. Grund dafür sind zeitliche Verzögerungen in den Meldeketten.