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Datum: 15.04.2021

Landkreis Wolfenbüttel erklärt sich zur Hochinzidenz-Kommune

Der Landkreis Wolfenbüttel hat über den Zeitraum mehrerer aufeinanderfolgender Tage einen Inzidenzwert von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht. Diese Überschreitung ist nach Einschätzung des Gesundheitsamtes nicht nur kurzfristig, sondern von Dauer. Somit ist der Landkreis Wolfenbüttel „Hochinzidenzkommune“ und hat zwei entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht, wie es die Verordnung des Landes Niedersachsen vorsieht.

Die Allgemeinverfügung zur Erklärung des Landkreises Wolfenbüttel zur Hochinzidenzkommune tritt am Samstag, 17. April 2021, in Kraft. Ab diesem Tag gelten damit die verschärften Bestimmungen der niedersächsischen Landesverordnung (nach Paragraph 18a).

Die Allgemeinverfügung zu weitergehenden Anordnungen für die Bereiche Kindertagesstätten und Großtagespflege tritt ebenfalls am 17. April 2021 in Kraft. Beide Allgemeinverfügungen gelten bis auf Weiteres.

Im Landkreis Wolfenbüttel gilt ab Samstag, den 17. April 2021, insbesondere:

  • - Bestellen und Abholen (sogenanntes Click & Collect) bleibt weiter möglich. Terminshopping hingegen ist nicht mehr zulässig.
  • - Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Dies gilt nicht für Büchereien und Bibliotheken.
  • - Treffen in der Öffentlichkeit und private Zusammenkünfte sind nur mit Personen des eigenen Haushaltes und höchstens einer weiteren Person sowie mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren zulässig. Einzelpersonen können sich mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Haushalt und ebenfalls mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen.
  • - Individualsport ist nur zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands erlaubt. Das gilt ebenso für Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Die Ausnahme für die Sportausübung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren gilt nicht mehr. 

Im Bereich Kitas und Großtagespflege gelten insbesondere folgende Regeln ab dem 17. April 2021:

  • - Kindertagesstätten werden nach aktueller Verordnungslage bis auf die Notbetreuung geschlossen.
  • - In Großtagespflegestellen findet nur noch ein eingeschränkter Betrieb statt.
  • - Bereits seit dem 12. April gilt folgende Regelung für die Schulen im Landkreis: Grund- und Förderschulen (Geistige Entwicklung) sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sind im Wechselunterricht ("Szenario B"). Alle anderen Jahrgänge und Schulen haben Distanzunterricht ("Szenario C").

Wann ist der Landkreis keine Hochinzidenz-Kommune mehr?

Erst wenn an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt und diese Entwicklung nach Einschätzung des Landkreises stabil bleibt, kann der Landkreis den Status als Hochinzidenzkommune zurücknehmen. Für die Bereiche Schulen, Kitas und Großtagespflege gilt ein Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Tagen, an dem die 7-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt. Die jeweiligen Zeitpunkte werden in einer öffentlichen Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Weitere Änderungen sind über eine Bundesgesetzgebung möglich, die derzeit in der Diskussion ist.

Mehr Informationen sind in den Allgemeinverfügungen des Landkreises Wolfenbüttel im Amtsblatt und der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (PDF) nachzulesen.