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Datum: 26.05.2021

Landkreis modernisiert Geschwindigkeitsüberwachung

Der Landkreis Wolfenbüttel hat ein neues laserbasiertes Messgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft. Die so bezeichnete Semi-Station ist als Aufsatz in einem Kfz-Anhänger eingebaut. Vorteil des Geräts ist, dass es beide Straßenseiten rund um die Uhr überwachen kann. So werden auch Verstöße in der Nacht durch das Gerät aufgezeichnet. Zudem kann der Landkreis Wolfenbüttel mit der mobilen Messstelle kurzfristig auf Hinweise und Wünsche von Gemeinden und der Bevölkerung eingehen. Ab Donnerstag, 27. Mai 2021, wird es im Landkreis im Einsatz sein.

Bereits von Oktober 2018 bis Januar 2019 testete der Landkreis vor der Anschaffung ein baugleiches Messgerät, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für Geschwindigkeitskontrollen zugelassen ist. Die bisherige in Autos eingebaute mobile Technik wird ab 2021 nicht mehr durch den Hersteller unterstützt, sie musste daher ersetzt werden.

„Als Landkreis haben wir einen klaren Gesetzesauftrag im Sinne der Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind zu schnell unterwegs, daher ist eine Geschwindigkeitsüberwachung weiterhin notwendig. Mein Appell ist aber an alle, sich an die geltenden Geschwindigkeiten zu halten, vor allem innerhalb der Ortschaften und da besonders vor Schulen und Kindergärten“, erklärt Jürgen Fricke, Leiter der Straßenverkehrsabteilung im Landkreis Wolfenbüttel.

2019 kam es allein durch mobile Kontrollen zu 5.322 Verwarnungen aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten, in 507 Fällen musste ein Bußgeld verhängt werden. Zusammen mit den beiden stationären Überwachungsgeräten an der B79 bei Remlingen und an der B6 bei Wartjenstedt waren es 2019 insgesamt 32.494 Verwarnungen und 7.589 Bußgeldbescheide.

Auch im Corona-Jahr 2020 kam es trotz Lockdowns zu 1.993 Verwarnungen und 198 Bußgeldbescheiden – allein in den mobilen Kontrollen. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr noch 19.812 Verwarnungen und Bußgelder durch mobile und stationäre Kontrollen.

Mit dem Gesetzesauftrag zur Geschwindigkeitsüberwachung gehen auch Sonderbefugnisse einher. Das betrifft etwa die Standortwahl für die mobilen Messfahrzeuge. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung kann der Anhänger mit der Mess-Station auch auf öffentlichem Parkraum aufgestellt werden. Mit diesen Maßnahmen kann die ordnungsgemäße Kontrolle sichergestellt werden, die die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen soll.