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Datum: 21.09.2020

Mehr Leistungen im Wohngeldbezug

Leistungsverbesserungen beim Wohngeld: Durch eine diesjährige Reform erhalten bisherige Wohngeldbezieherinnen und –bezieher ein höheres Wohngeld, da die allgemeine Entwicklung der Mieten und der Einkommen berücksichtigt wird. Für Menschen mit Schwerbehinderung sind die Freibeträge erhöht worden. Darauf weisen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hin. Außerdem können Menschen, die Wohngeld erhalten, eine Wolfenbüttel-Card beantragen und unter anderem das preiswerte Sozialticket erwerben.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Vorher muss bei einer der Wohngeldstellen ein Antrag gestellt werden. Wer in Wolfenbüttel lebt kann sich an die Stadtverwaltung am Stadtmarkt wenden. Für das übrige Kreisgebiet ist das Amt für Soziales der Landkreisverwaltung zuständig.

„Seit Anfang des Jahres gibt es eine erhebliche Verbesserung bei der Wohngeldleistung. Bundesweit haben rund 180.000 Haushalte mit geringen Einkommen erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Bisher haben wir noch keinen großen Anstieg von Anträgen hier im Landkreis festgestellt. Ich vermute aber, dass es mehrere Haushalte gibt, die einen Anspruch haben, diesen aber nicht mit einem Antrag geltend machen. Ich möchte diese Menschen ermutigen, einen Antrag zu stellen“, so Sylvia Bender, Leiterin des Amtes für Soziales im Landkreis Wolfenbüttel.

Wohngeld auch bei Eigentum

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung) gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise sonstige finanzielle Belastungen. Das Wohngeld wird ab Antragstellung in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Menschen, die Transferleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII) beziehen, erhalten kein Wohngeld. Hier sind die Kosten für die Wohnung bereits bei den bestehenden Leistungen mitberücksichtigt.

In Zukunft soll auch die Inflation für die Wohngeldberechnung berücksichtigt werden: Ab 2022 soll es eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes, eine so genannte Dynamisierung, geben.

Information und Kontakt

Nähere Auskünfte und Beratung geben das Amt für Soziales des Landkreises Wolfenbüttel sowie die Wohngeldstelle im Bürgeramt der Stadt Wolfenbüttel. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Beratung bei der Stadt derzeit hauptsächlich telefonisch angeboten; Anträge werden auf Wunsch per Post zugeschickt.

Für die Stadt Wolfenbüttel: 05331 86 262 / wohngeld@wolfenbuettel.de
Für Orte im Landkreis außerhalb der Stadt Wolfenbüttel bitte an Herrn Wendt wenden:

Herr Wendt

Landkreis Wolfenbüttel
Allgemeine Soziale Hilfen u. Recht

Harztorwall 25
38300 Wolfenbüttel


Anträge können sowohl auf der Homepage des Landkreises unter www.lkwf.de/wohngeld oder auf der Homepage der Stadt Wolfenbüttel unter www.wolfenbuettel.de/wohngeld heruntergeladen werden.