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Datum: 09.03.2021

Sportanlagen ab Mittwoch wieder für Vereinssport geöffnet

Vereinssport in den Sporthallen und auf den Außenanlagen ist ab Mittwoch, 10. März 2021, wieder möglich. Der Landkreis Wolfenbüttel und die Bürgermeister der Stadt, der Samt- und Einheitsgemeinden verständigten sich auf diesen Schritt. Zuvor wurden die noch offenen Fragen hinsichtlich der neuen Corona-Verordnung zum Thema Sport geklärt.

Laut der neuen Corona-Verordnung ist Vereinssport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Duschen und Umkleidekabinen dürfen derzeit nicht genutzt werden. In Geräteräumen ist das Abstandsgebot einzuhalten.

Vormittags werden die Sporthallen für den Schulsport benötigt, der an den Schulen nach den Vorgaben des Rahmenhygieneplans für Schulen in Niedersachsen durchgeführt werden kann.

Sportgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren

Die neue Verordnung ermöglicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren auch Gruppensport unter freiem Himmel. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche in festen Gruppen können auf öffentlichen und privaten Sportanlagen für ein gemeinsames Training zusammenkommen. Maximal zwei Betreuungspersonen können die Gruppe begleiten. Auch hier gilt das Abstandsgebot in den Geräteräumen, Duschen und Umkleiden können hier ebenfalls nicht genutzt werden.

Über das Referat für Schule und Sport wird der Landkreis Wolfenbüttel die Vereine, die einzelnen Gemeinden sowie den Kreissportbund über die Hallen- und Anlagenöffnungen informieren. Außerdem wird eine Information der Sportabteilung der Stadt Wolfenbüttel an die städtischen Vereine herausgegeben.