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Datum: 12.03.2020

Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern müssen Gesundheitsamt gemeldet werden

Der Landkreis Wolfenbüttel untersagt alle Veranstaltungen im Kreisgebiet mit mehr als 1.000 Teilnehmenden. Damit setzt der Landkreis eine Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung um. In einer Allgemeinverfügung des Landkreises vom Donnerstag, 12. März 2020, legt die Verwaltung fest, dass alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden dem Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet werden müssen.

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bedeuten ein erhebliches Risiko für die Verbreitung des Corona-Virus. Der Landkreis geht davon aus, dass bei Veranstaltungen mit 1.000 und mehr Gästen eine Weiterverbreitung des Virus nicht unterbunden werden kann. 

Veranstaltungen von 100 bis 1.000 Teilnehmenden

Alle Veranstaltungen von 100 bis 1.000 Teilnehmenden müssen rechtzeitig vor Beginn dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel gemeldet werden (unter gesundheitsamt@lk-wf.de). Ein Fragenkatalog soll Veranstalterinnen und Veranstaltern helfen, das Risiko einzuschätzen. Wenn eine von zehn Fragen bejaht wird, so wird das Gesundheitsamt weitere einzelfallbezogene Auflagen festlegen oder eine Absage beziehungsweise Verschiebung veranlassen.

Der Landkreis Wolfenbüttel wird, je nach Lage, weitere Empfehlungen oder Anweisungen aussprechen. 

Sie können die Allgemeinverfügung im aktuellen Amtsblatt einsehen: