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Datum: 06.11.2019

iKFZ: Autos online bei der Straßenverkehrsabteilung anmelden

Autos können ab sofort online über das iKFZ-Verfahren zugelassen werden. Über den Onlineservice auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel ist neben der Neuzulassung des Autos auch eine Umschreibung oder Wiederzulassung (auch bei Halter- und Zulassungsbezirkswechsel) möglich. Mit einem Lesegerät sowie einem Personalausweis in Chipkartenformat mit freigeschalteter Onlinefunktion kann der Service genutzt werden. Alternativ können sich Kundinnen und Kunden via Smartphone über die AusweisApp 2 in Verbindung mit dem onlinefähigen Personalausweis im Service anmelden. Mittels Visa- oder Mastercard wird bezahlt. In Zukunft sollen auch Pay Pal und Giropay als Zahlweisen angeboten werden.

Ein Auto abzumelden oder eine neue Adresse des Autohalters anzugeben ist nur bei Fahrzeugen möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Alle anderen Zulassungsvorgänge sind für Autos durchführbar, deren Zulassung ab dem 1. Januar 2018 erfolgte.

Bei den internetbasierten Zulassungsvorgängen wird zwischen der vollständig automatisierten Antragsbearbeitung (aAB) sowie der teilautomatisierten Antragsbearbeitung (tAB) unterschieden. Bei ersterer wird ein elektronischer Zulassungsbescheid ausgestellt, der zum sofortigen Losfahren berechtigt. Das gilt für die Adressänderung und die Umschreibung eines Fahrzeugs. Bedingung hierbei: Halterinnen und Halter behalten das bisherige gültige und gestempelte Kennzeichen (Kennzeichenmitnahme).

Bei der Neuzulassung, Wiederzulassung sowie der Umschreibung ohne Kennzeichenmitnahme wird das Verfahren teilautomatisiert abgewickelt. Hier wird in der Sachbearbeitung der Straßenverkehrsabteilung im Landkreis Wolfenbüttel ein schriftlicher Zustellungsbescheid anhand der übermittelten Angaben erstellt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser mit den Zulassungsdokumenten und -plaketten an den Halter versendet. Erst nach Eingang der Unterlagen und nachdem der Fahrzeughalter die Plaketten angebracht hat, darf das Auto gefahren werden.

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