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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die materiellen Leistungen für den in § 1 AsylbLG bestimmten Personenkreis. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die beispielsweise eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes.

Die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten keine Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie erhalten auch keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Nach ihrer Zuweisung zum Landkreis Wolfenbüttel stellen Asylsuchende mit Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter den erforderlichen Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG.

Zu den Leistungen, die im Rahmen des AsylbLG gewährt werden können, gehören unter anderem:

  • Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes und des notwendigen Bedarfs an Unterbringung und Heizung
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen

Zu den Grundleistungen gehören zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Fahrtkosten und sonstige notwendige persönliche Bedarfe. 

Die Leistungen bei Krankheit umfassen lediglich die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der erforderlichen Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln.

Die Leistungsberechtigten sind verpflichtet, Einkommen und Vermögen vorrangig zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und der weiteren Bedarfe nach dem AsylbLG einzusetzen.

Sofern die Leistungsberechtigten eine freiwillige Rückkehr wünschen, besteht die Möglichkeit, dies unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel mit einer Starthilfe oder einer Übernahme der Reisekosten zu unterstützen.

Weitere Leistungen:

Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen und die Wolfenbüttel Card erhalten. Mit der Wolfenbüttel Card kann auch das Sozialticket erworben werden.