Naturschutz
Der Naturschutz dient der Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, und ist somit ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Das Ziel ist die Erhaltung und Förderung der wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Vielfalt. Dazu gehört ebenfalls der Schutz der Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft als Grundlage der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und Gewährleistung einer nachhaltigen Naturnutzung.
Artenschutz
Der Artenschutz umfasst insbesondere den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Die Aufgaben des allgemeinen Artenschutzes sind im Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführt (§§ 39 ff). Der besondere Artenschutz (§§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz) beinhaltet Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:
- Pilotprojekt zum Schutz von Feldhamstern
- Maßnahmenförderung für das Rebhuhn
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung: Erteilung
- Gesetzlicher Biotopschutz
- Amphibienschutz
- Fledermausschutz
- Wespen- und Hornissenschutz
- Internationaler Artenschutz
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Braunschweiger Modell
Das „Braunschweiger Modell“ ist eine Form der aktiven Landschaftspflege und damit des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der Landkreis Wolfenbüttel stellt kostenlos standortgerechte Bäume und Sträucher zur Verfügung. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichten sich zur Pflanzung, Pflege und dauerhaften Erhaltung der Pflanzen. Bei der Planung sind die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde behilflich. Vor der Bepflanzung einer Fläche wird durch einen gemeinsamen Ortstermin die geeignete Pflanzenauswahl getroffen.
Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Schutzgebiete (untere Naturschutzbehörde)
Schutzgebiete sind festgesetzte Räume, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen und Tieren, aus wirtschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit notwendig ist.
Es gibt verschiedene Formen von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale sowie Geschützte Landschaftsbestandteile. Sie unterscheiden sich durch Art und Umfang des Schutzes und werden von verschiedenen Behörden ausgewiesen. Die Schutzbestimmungen werden im Kreisgebiet durch die untere Naturschutzbehörde überwacht.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Naturschutzgebiet: Festsetzung
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Links
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
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Natura 2000-Maßnahmenplanung
Für folgende Natura 2000-Gebiete (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) im Landkreis Wolfenbüttel werden derzeit Maßnahmenpläne im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel erstellt (siehe Karte). Es werden ausschließlich Flächen beplant, die sich außerhalb landes- oder bundeseigener Flächen befinden.
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Ein sogenannter ausführlicher Managementplan wird erstellt, wenn folgende Voraussetzungen im Gebiet gegeben sind:
- vergleichsweise große und komplexe Natura 2000-Gebieten mit vielen verschiedenen Schutzgütern wie zum Beispiel geschützte Pflanzen, Tiere und Lebensraumtypen entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- viele Grundeigentümer
- vielfältige Nutzungsansprüche wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
Für folgende Gebiete im Landkreis wird ein ausführlicher Managementplan erstellt:
FFH-Gebiet Nummer 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen" | seit 2018, Teilbereich außerhalb der Niedersächsischen Landesforsten |
FFH-Gebiet Nummer 121 "Innerste-Aue (mit Kahnstein)" und Vogelschutzgebiet Nummer 52 "Innerstetal von Langelsheim bis Groß Düngen" (Kurzbezeichnung: FFH- und Vogelschutzgebiet Innerste) |
seit 2018 übergreifend für Landkreis Goslar, Hildesheim, Stadt Salzgitter |
FFH-Gebiet Nummer 123 "Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg" mit Vogelschutzgebiet Nummer 58 "Okertal bei Vienenburg" (Kurzbezeichnung: FFH-Gebiet Harly und FFH- und Vogelschutzgebiet Okertal) |
wird für den Teilbereich "Okertal" im Auftrag des Landkreises Goslar erstellt |
FFH-Gebiet Nummer 152 "Asse" | seit 2019, Teilbereich außerhalb der Niedersächsischen Landesforsten |
FFH-Gebiet Nummer 153 "Nordwestlicher Elm" | seit 2016, übergreifend für Landkreis Helmstedt, außerhalb der Niedersächsischen Landesforsten |
FFH-Gebiet Nummer 368 "Roter Berg (mit Lenebruch, Heiligenholz und Fünfgemeindeholz)" (Kurzbezeichnung: Roter Berg) |
seit 2018 |
FFH-Gebiet Nummer 365 "Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen" |
seit 2019, Teilbereich außerhalb der Flächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH sowie den Niedersächsischen Landesforsten |
FFH-Gebiet Nummer 383 "Berelries" seit 2016 | übergreifend für Landkreis Hildesheim |
Alle im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel erstellten ausführlichen Managementpläne werden mit Fördermitteln der EU und des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“ zu 80% gefördert. Die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) ist inhaltlich an der Planerstellung zu beteiligen.
Für folgende Natura 2000-Gebiete werden derzeit vereinfachte Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreis Wolfenbüttel erstellt:
FFH-Gebiet Nummer 111 "Heeseberg Gebiet" | seit 2020, Teilbereich im Landkreis Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 123 "Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg" mit Vogelschutzgebiet Nummer 58 "Okertal bei Vienenburg" (Kurzbezeichnung: FFH-Gebiet Harly und FFH- und Vogelschutzgebiet Okertal) |
seit 2020, Teilbereich des Harly im Landkreis Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 386 "Grabensystem Großes Bruch" | seit 2020, Teilbereich im Landkreis Wolfenbüttel |
Für folgende Gebiete erstellt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH als Flächeneigentümerin einen Naturerbe-Entwicklungsplan unter Mitarbeit der unteren Naturschutzbehörde:
FFH-Gebiet Nummer 365 "Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen" | seit 2018, Teilbereich Herzogsberge |
FFH-Gebiet Nummer 367 „Pfeifengraswiese Wohld“ | seit 2018 |
Für folgende Gebiete oder Teilbereiche liegt ein FFH-Bewirtschaftungsplan der Niedersächsischen Landesforsten als Flächeneigentümerin vor, der aktuell überarbeitet und auf dieser Seite nach Fertigstellung veröffentlicht wird:
FFH-Gebiet Nummer 120 „Hainberg, Bodensteiner Klippen“ |
FFH-Gebiet Nummer 152 „Asse“ |
FFH-Gebiet Nummer 365 „Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen“ – Teilbereich Herzogsberge |
FFH-Gebiet Nummer 389 „Nette und Sennebach“ |
Zu den Inhalten der Managementpläne
Zunächst wird der Zustand im Natura 2000-Gebiet dargestellt – entweder aus neuen Erfassungen oder aufgrund vorhandener Daten. Daraus werden Ziele für die zukünftige Entwicklung der jeweiligen Schutzgüter abgeleitet. Das abschließende Maßnahmenkonzept beschreibt die konkrete Maßnahmenumsetzung. Je nach Ausgangslage werden verpflichtende oder freiwillige Maßnahmen unterschieden sowie Maßnahmen zum Erhalt, der Wiederherstellung oder zur Entwicklung der jeweiligen Schutzgüter. Dabei wird der Beitrag des jeweiligen Gebietes auch im größeren Zusammenhang mit angrenzenden Schutzgebieten in vergleichbaren Regionen (sogenannte biogeographischen Regionen) betrachtet. Die Maßnahmenplanung ist in Niedersachsen eine gutachterliche Fachplanung ohne direkte Außenwirkung für Dritte.
Einbindung der Flächeneigentümer, Bewirtschafter sowie der Öffentlichkeit
Für Pläne die im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel erstellt werden, findet zu Beginn der Planung eine Auftaktveranstaltung oder ein Gespräch im kleineren Rahmen statt, indem über das Vorhaben sowie das weitere Vorgehen informiert wird. Der weitere Bearbeitungsprozess wird dann durch thematische Arbeitskreissitzungen begleitet zum Beispiel zum Thema Naturschutz, Forstwirtschaft etc. Die Beteiligung der Betroffenen vor Ort soll die Akzeptanz der Planung sowie den Erfolg der Maßnahmenumsetzung erhöhen.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist verpflichtet, abgeschlossene Pläne der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über die Internetseite des Landkreises zu veröffentlichen. Dies wird in den kommenden Monaten nach Fertigstellung der Planwerke über diese Seite erfolgen.
Tiergehege
Anlagen, in denen Tiere wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraumes von mindestens sieben Kalendertagen gehalten werden und die kein Zoo sind, werden nach Bundesnaturschutzgesetz als Tiergehege bezeichnet.
Waldbehörde
Die Erhaltung der Waldflächen liegt wegen ihrer vielfältigen wirtschaftlichen und auch raumbedeutsamen Funktionen im allgemeinen Interesse.
Zweck des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung ist,
- den Wald nachhaltig zu sichern, aufgrund seiner:
- Nutzfunktion: Das heißt wegen seines wirtschaftlichen Nutzes
- Schutzfunktion: Also wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarstruktur und die Infrastruktur
- Erholungsfunktion: Das heißt, die Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, und erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
- die Forstwirtschaft zu fördern,
- einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen und
- die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.
Da der Landkreis Wolfenbüttel als Untere Waldbehörde über kein eigenes forstlich ausgebildetes Personal verfügt, wird er bei der Umsetzung der Aufgaben vom Forstamt Wolfenbüttel fachlich beraten.
Diese Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Genehmigung von Erstaufforstungen und Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart. Antragsvordrucke können bei der Unteren Waldbehörde angefordert werden.
Kontakt
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
Zoo
Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.
Karte: Naturschutz im Landkreis Wolfenbüttel