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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Außerschulische Nutzung einer Sportstätte beziehungsweise eines Schulraumes

Leistungsbeschreibung 

Es besteht die Möglichkeit, die Sportstätten und Schulräume außerhalb des Schulbetriebs zu nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die außerschulische Nutzung ist mit dem entsprechenden Antragsformular beim Landkreis Wolfenbüttel, Referat Schule und Sport, zu beantragen.

Die Voraussetzungen für die außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Entgeltordnung des Landkreises Wolfenbüttel für die außerschulische Nutzung von Sportstätten, Schulräumen und Schulgrundstücken.

Volltext

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.11.2010