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Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser


Volltext

Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 630,00 EUR, höchstens 1830,00 EUR. (Vorkasse: nein)