Anzeige der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung oder der wesentlichen Abweichung von der angezeigten Anwendung Entgegennahme
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 Absatz 1 StrlSchG