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Ausbildungsförderung Änderung Personendaten


Leistungsbeschreibung

Die Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Rückzahlung des BAföG Darlehensanteiles nach dem Studium ist aber das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln dazu Ihre Daten nur einmal an das BVA. Dort wird eine elektronische Akte angelegt und Ihr Darlehenskonto eingerichtet.

Sie müssen dem BVA Änderungen zu Ihrem Namen oder Anschrift selbst mitteilen. Dies kann schriftlich oder digital über BAföG-Online per "Änderungsmitteilung" erfolgen.

Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung in Höhe von 25 Euro zahlen.

Verfahrensablauf

Namensänderungen oder Ihre neue Anschrift übermitteln Sie bequem und einfach über das Onlineportal. Sie haben hierbei die Möglichkeit, sich entweder mit Ihrer E-Mail-Adresse zu registrieren und anschließend die Anmeldung über E-Mail und Passwort vorzunehmen oder sich über Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eiD) anzumelden.
Bei Anmeldung mit E-Mail steht Ihnen ein Änderungsformular zur Verfügung, bei Anmeldung mit  eID können Sie die aktuell im BVA gespeicherten  Daten unmittelbar selbst aktualisieren.

Jegliche Anträge und sonstige Mitteilungen können Sie während des gesamten Rückzahlungsverfahrens bei beiden Anmeldemöglichkeiten online übersenden und Unterlagen hochladen.
Die Anmeldung mit dem Personalausweis bietet Ihnen zusätzliche Services wie eine tagesaktuelle  Konto- und Akteneinsicht. Den vollen Umfang der Leistungen bei Anmeldung mit Personalausweis und eID finden Sie auf der Homepage des BVA.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt. 

Voraussetzungen

  • Sie haben BAföG erhalten,
  • Oder beziehen BAföG
  • Es ergeben sich Änderungen in folgenden persönlichen Verhältnissen
  • Name
  • Anschrift

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung (auch formlos möglich)

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Siehe auch