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Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel

  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammer,
  • weitere Berufskammern.

Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berufsausbildungsvertrag
  • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung von Ihnen als ausbildende Person
     
    • Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
      • Ärzten,
      • Zahnärzten
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags melden. Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Nach Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden reichen Sie als ausbildende Person einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen geprüft. Die zuständige Stelle prüft auch die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung.

Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert

  • bei Rückfragen,
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • oder zur Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Voraussetzungen

  • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
  • Sie als ausbildende Person sind persönlich und fachlich geeignet und Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
  • Für minderjährige Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.

Anträge / Formulare

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Siehe auch

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Fachlich freigegeben am

15.10.2020

Gebühren

  • Gebühr: 0,00 - 100,00 Euro
    Die Eintragung kann für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig sein. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.